Begründung:
Für die ausufernde Flut an Gesetzen und Verordnungen sind im Wesentlichen nicht der Bundestag bzw. die Länderparlamente verantwortlich, sondern in erster Linie die Ministerien und die diesen nachgeordneten Behörden. Der stetig steigende Personalbestand führt zu immer weiteren bürokratischen Vorgaben. Dieser Teufelskreis lässt sich nur mit einer Reduzierung des Personals in diesen Behörden erreichen, die sich dadurch sukzessive im Sinne einer Priorisierung auf die wichtigen und unabdingbar notwendig zu regelnden Angelegenheiten zu konzentrieren haben. Das einzig wirksame Instrument für einen solchen Stellen- und Personalabbau ist eine für alle Ministerien grundsätzlich wirkende Stellenbesetzungssperre im Falle freiwerdender Stellen
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