UMSATZSTEUER-SENKUNG BEIBEHALTEN PREISERHÖHUNGEN BEI SCHUL-CATERERN ABWENDEN FAMILIEN ENTLASTEN

Beschluss

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 25.09.

Aufgrund der drohenden Umsatzsteuer-Erhöhung auf Speisen in der Gastronomie-Branche werden die Preise für Mahlzeiten in den Schulkantinen ab 1. Januar 2024 weiter steigen. Davon wären mehr als acht Millionen Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland betroffen. Doch bereits jetzt können sich viele Familien das Essen in Schulkantinen nicht mehr leisten. Denn die Preise für das Schul- und Kita-Essen sind im Zuge der Inflation in breiter Fläche angezogen: Die gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Energie, Personal und Kraftstoffe zwangen 89 Prozent der Cateringunternehmen dazu, 2022 ihre Preise fürs Schulessen zu erhöhen. Dabei ist allgemein anerkannt, dass das Schulessen nicht nur die Leistung im Unterricht fördert – es ist auch wichtig für den sozialen Zusammenhalt der Schulgemeinschaft.

Aufgrund der drohenden Umsatzsteuer-Erhöhung auf Speisen in der Gastronomie-Branche werden die Preise für Mahlzeiten in den Schulkantinen ab 1. Januar 2024 weiter steigen. Davon wären mehr als acht Millionen Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland betroffen. Doch bereits jetzt können sich viele Familien das Essen in Schulkantinen nicht mehr leisten. Denn die Preise für das Schul- und Kita-Essen sind im Zuge der Inflation in breiter Fläche angezogen: Die gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Energie, Personal und Kraftstoffe zwangen 89 Prozent der Cateringunternehmen dazu, 2022 ihre Preise fürs Schulessen zu erhöhen. Dabei ist allgemein anerkannt, dass das Schulessen nicht nur die Leistung im Unterricht fördert – es ist auch wichtig für den sozialen Zusammenhalt der Schulgemeinschaft.

Deshalb fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT):
• Die Bundesregierung muss den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie für Schul- und Kita-Caterer dauerhaft bei 7 Prozent festschreiben.  Denn diese Unternehmen arbeiten bereits am wirtschaftlichen Limit. Die meisten von ihnen wären gezwungen, eine Rückkehr zu 19 Prozent Umsatzsteuer direkt an die Eltern weiterzugeben. Das aber wäre eine erhebliche Zusatzbelastung für viele Familien, die es abzuwenden gilt.

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