Situation: Es gibt es Überlegungen, das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), das u.a. das Umlageverfahren U1 (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) regelt, zu reformieren bzw. das U1-Verfahren auf freiwillige Basis umzustellen oder gar ganz abzuschaffen.
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