Überlegungen zur wirksameren Verfolgung der Steuerhinterziehung und zur besseren Erschließung verheimlichter Steuerquellen

Datum des Artikels 16.02.2014

Verletzung des nemo-tenetur-Grundsatzes („Selbstbelastungsfreiheit“ gem. Art. 2 I, 1 I GG): Wenn die Selbstanzeigemöglichkeit abgeschafft würde, stünde aufgrund der weitreichenden steuerrechtlichen Erklärungs- und Mitwirkungspflichten, die gem. § 370 AO strafbewehrt sind, ein Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit in Rede.

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