TRAGFÄHIGKEITSBERICHT FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG EINFÜHREN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Aktueller Status:

Die Antragskommission

Die Antragskommission empfiehlt dem 36. CDU-Parteitag die Annahme.

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 36. Parteitag der CDU eingereicht.

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU Deutschlands fordert die Einführung eines jährlichen „Sozialstaatstragfähigkeitsberichts“. Bisher gibt es neben dem Rentenversicherungsbericht keinerlei Berichte oder Projektionen der Bundesregierung, die die voraussichtliche langfristige Entwicklung der Beitragssätze für alle Zweige der Sozialversicherung darstellen. Damit fehlt eine Grundlage für die notwendige Diskussion über die künftige Gestaltung und die langfristige Finanzierbarkeit der Sozialversicherung.


Die CDU Deutschlands fordert daher:
• Nachhaltigkeitsberichterstattung in allen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
• Kostendarstellung und -berechnung von Reformen in den Sozialversicherungen zu-künftig transparenter darzustellen; langfristige Auswirkungen auf die Beitragssatzentwicklung sollen schon im Referentenentwurf dargelegt werden
• Der Rentenversicherungsbericht soll in den Sozialstaatstragfähigkeitsbericht überführt werden und künftig ergänzend zur Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung auch auf die Entwicklung des Beitragssatzes abstellen, der bei der Bemessung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28d SGB IV) durchschnittlich Anwendung findet

Begründung:

Dieser Antrag der MIT wird von der Jungen Union und der Senioren Union unterstützt.

In der Energie-, Umwelt- und Klimapolitik ist langfristiges Denken und Planen längst Selbstverständlichkeit. Aber auch in anderen Politikbereichen ist eine langfristige Ausrichtung etabliert. So informiert z.B. das Bundesministerium der Finanzen mit dem Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen („Tragfähigkeitsbericht“) in der Regel einmal pro Legislaturperiode über die langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Im Bereich der Sozialversicherung fehlen dagegen weitgehend langfristige Vorausberechnungen der zuständigen Ressorts, die darüber Auskunft geben, inwieweit die Sozialversicherung langfristig finanzierbar ist. Lediglich für den Bereich der Rentenversicherung erfolgt mit dem jährlichen Rentenversicherungsbericht eine regelmäßige Berichterstattung seitens der Bundesregierung. Allerdings umfasst auch dieser Bericht nur einen Vorausberechnungszeitraum von lediglich 15 Jahren, was angesichts der generationenübergreifenden Absicherung durch die Rentenversicherung ein eher kurzer Zeitraum ist, wie mehrfach bereits vom Sozialbeirat der Bundesregierung kritisiert worden ist (vgl. Sozialbeirat – Jahresgutachten 2023, S. 12).

Eine für alle Zweige der Sozialversicherung erfolgende Berichterstattung der Bundesregierung zur langfristigen Finanzentwicklung fehlt jedenfalls nach wie vor vollständig. Dabei hatte auch die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ im Jahr 2020 gefordert, im Rentenversicherungsbericht künftig ergänzend zur Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung auch die Entwicklung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28d SGB IV) darzustellen, um eine künftig drohende Überforderung der Beitragszahlenden besser erkennen zu können (vgl. Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, 2020)

Von der Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen in der Sozialversicherung scheint sich die Bundesregierung verabschiedet zu haben. Die Sozialgarantie, nach der die Sozialbeiträge auf maximal 40 % gedeckelt werden sollten, und die auch in den Koalitionsvereinbarungen der letzten vier Legislaturperioden eingehalten wurde, wird seit Anfang 2023 nicht mehr eingehalten. Eine Rückkehr zu diesem Ziel ist auch nicht absehbar.

Vielmehr werden – auch den Bürgerinnen und Bürgern – die drohenden finanziellen Belastungen verschleiert und der bestehende Reformdruck kaschiert. Ebenso besteht die Notwendigkeit, dass bei allen Reformen der Sozialversicherung schon im Referentenentwurf die langfristigen Auswirkungen auf die Beitragssatzentwicklung in Form eines „Preisschildes“ genau dargelegt werden, um ein Bewusstsein hierfür zu schärfen.

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