Aktueller Status:
Im Hotel- und Gaststättengewerbe haben drei Viertel aller gastronomischen Betriebe Existenzangst – ein Viertel denkt sogar daran, ganz aufzuhören. Dies ergab eine Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA. Hier gilt es zügig zu handeln, um die Hauptleistungsträger des Tourismus zu erhalten. Neben dem Helfen durch die Krise, müssen nachhaltig erfolgreiches Wirtschaften ermöglicht und neue Impulse gesetzt werden
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) setzt auf eine rasche Umsetzung folgender Forderungen:
1. Zugesicherte Hilfen müssen in vollem Umfang bei den Betrieben ankommen:
Wirtschaftshilfen und Förderprogramme müssen kraftvoll fortgesetzt werden. Vor der Pandemie vollkommen gesunde Betriebe dürfen nicht durchs Raster fallen. Dazu braucht es dringender Anpassungen für Mischbetriebe, Härtefälle sowie verbundene Unternehmen. Unverschuldet geschlossene Betriebsstätten müssen die zugesagte Entschädigung erhalten. Die Überbrückungshilfe III muss bei den Betrieben ankommen und auch ein gewisser Unternehmerlohn berücksichtigt werden. Ungleichbehandlungen wie bei der Dezemberhilfe darf es nicht mehr geben. Beim Fixkostenzuschuss müssen die Kriterien bei einem längeren Lockdown verbessert werden.
2. Klare Öffnungsperspektive:
Wir erwarten eine konkrete, gesetzmäßige und verfassungskonforme Perspektive für den Tourismus und die Öffnung der Hauptleistungsträger Gastronomie und Hotellerie. Wir fordern einen Fahrplan mit klaren Kriterien, wann zumindest stufenweise das Gastgewerbe wieder mit den funktionierenden Hygienekonzepten geöffnet werden kann. Es geht dabei nicht um überstürzte Öffnungen, sondern um stufenweise Öffnungen mit Plan, der Unternehmern und Mitarbeitern eine echte Perspektive gibt. Notwendig sind langfristige Strategien auch für etwaige künftige pandemische Situationen, um einen angemessenen Vorlauf zu gewährleisten.
3. Moderne, praxisgerechte Arbeitszeitregeln:
Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit zu Gunsten einer wochenbezogenen Betrachtung und Übernahme weiterer Flexibilisierungsmöglichkeiten aus dem EU-Recht.
4. Bürokratieabbau, Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsleistungen auf ein neues Level heben:
Wir brauchen einen Paradigmenwechsel: weg von dem Anspruch, Risiken auf Null zu reduzieren und hin zu agileren Reaktionsmöglichkeiten auf neue Erfordernisse und Situationen. Digitale Lösungen müssen umfassend ermöglicht werden, beispielsweise durch den Einsatz von Sensorik anstelle händischer Prüfungen oder die voll digitalisierte Erfüllung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Die Notwendigkeit regulierender Eingriffe und der Eingriffsintensität, beispielsweise vorgegebener Intervalle, muss regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden, ob es sich um Gesetze, Verordnungen oder die Verwaltungspraxis handelt.
5. Sicherung des Fachkräfte- und Mitarbeiterbedarfs als Daueraufgabe verstehen:
Wir wollen die Attraktivität der entsprechenden Berufe einerseits weiter steigern, andererseits auch in der Öffentlichkeit vermitteln.
6. Gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, im Inland wie im internationalen Vergleich:
Für vergleichbare Angebote muss auch der Ordnungsrahmen vergleichbar gesteckt sein, um ein Level Playing Field zu ermöglichen.
7. International wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung:
Die Unternehmensbesteuerung muss auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent abgesenkt werden. Daneben gilt es, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz im Gastgewerbe beizubehalten und auch Getränke einzubeziehen. Dies ist die einzige Möglichkeit, aus eigenen Kräften die Überschuldung der Betriebe mittelfristig in den Griff zu bekommen und das Gastgewerbe in eine gute Zukunft nach Corona zu führen.
8. Klimaanpassungsstrategien:
Wir wollen die Klimaanpassungsstrategien stärken und fördern, um den sich bereits in vielen Regionen abzeichnenden Auswirkungen des Klimawandels mindestens einen Schritt voraus zu sein.
9. Mobilitätsangebote für Tourismusregionen verbessern:
Die Verkehrsinfrastruktur muss zügig weiter ausgebaut werden und den sich wandelnden Anforderungen beispielsweise an vernetzte Mobilität Rechnung tragen. Wo neue Erwartungen an die gewerbliche Wirtschaft gestellt werden, etwa beim Vorhalten von Lademöglichkeiten, müssen wirtschaftlich tragfähige Konzepte für die Refinanzierung immer mitbedacht und bei Bedarf regulativ erleichtert oder die Umsetzung gefördert werden.
10. Das digitale Enabling der Betriebe und ihre Unterstützung bei der Schaffung neuer digital gestützter Angebote muss weiter intensiviert werden:
Wichtiger Baustein ist eine Sensibilisierung für die Potenziale von Datenanalysen und darauf aufbauend der Datennutzung z. B. für die Optimierung bestehender betrieblicher Planungen oder die Etablierung neuer Lösungen. Eine einheitliche Anlaufstelle muss zügig aufgebaut werden, damit Einzelunternehmen und Destinationen beim Datenmanagement und der Implementierung neuer Tools und Konzepte kontinuierlich unterstützt werden können. Grundvoraussetzung ist, eine ausreichende öffentliche digitale Infrastruktur zu schaffen, die es vielerorts noch nicht gibt.
Teils umgesetzt:
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