STROMMARKT FÜR WIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER ZUKUNTSFÄHIG AUSRICHTEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Aktueller Status:

Die Antragskommission

Die Antragskommission empfiehlt dem 36. CDU-Parteitag die Überweisung.

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 36. Parteitag der CDU eingereicht.

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

1. Stromtrassen und Übertragungsinfrastruktur sind entsprechend eines gemeinsam von Bundes- und Landesregierung(en) festzulegenden zeitlichen Masterplan zu errichten. Das derzeitige Tempo reicht nicht. Eine zeitliche Verbindlichkeit und somit Planbarkeit für die Energieversorgungsunternehmen müssen entstehen.

2. Die Ausweitung des Stromangebotes ist bei vorhandenen Stromtrassen und damit minimierten Abschaltzeiten in der Energieerzeugung der entscheidende Schlüssel für wettbewerbsfähigere Strompreise. Alle Energieträger sollen wettbewerbsoffen und ohne Subventionen genutzt werden können. Der Markt entscheidet:
a. Genehmigungen für Stromerzeugungsanlagen sind nach einem standardisierten Antrags- und kurzem Genehmigungsverfahren zu erteilen. Die Verfahren sind heute weiterhin zu lang. Die kürzlich dazu getroffenen Beschlüsse sind in Ihrer Wirkung an dieser Forderung zu messen.
b. Eine marktwirtschaftliche Preisbildung im Energiemarkt muss zukünftig oberster Grundsatz der energiepolitischen Vorgaben sein. Garantierte Mindeststrompreise widersprechen einer marktwirtschaftlichen Preisbildung und müssen daher entfallen. Dies gilt insbesondere auch für die erneuerbaren Kraftwerkskapazitäten. Somit können und sollen auch komplexe Vereinbarungen zur Abschöpfung von Gewinnen bei hohen Strompreisen entfallen. Risiko und Chance liegen beim Investor.  Bestehende Stromerzeugungsanlagen sollen nur abgeschaltet werden dürfen, wenn entsprechender Ersatz am Netz ist und die Systemstabilität nicht gefährdet wird.
c. Der Gesetzgeber erlaubt wieder den Betrieb bestehender und neuer Atomkraftwerke. Damit erübrigt sich auch die Diskussion, ob dieser Energieträger wettbewerbsfähig ist. Sind Atomkraftwerke nicht wettbewerbsfähig, wird kein privater Investor in einen solchen Energieträger investieren.
d. Tertiäre Förderverfahren wie das Fracking sind auch in Deutschland auf Basis international bewährter sicherer Verfahren zu erlauben. Auch hier erübrigt sich die Diskussion, ob dieser Energieträger wettbewerbsfähig ist. Ist er es nicht, erfolgt keine weitere Förderung.

3. Die CO2-Bepreisung ist entsprechend den von der CDU beschlossenen Konzepten konsequent bei allen Energieerzeugern durchzusetzen und auf alle Branchen auszuweiten.

4. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung der Sektoren Mobilität und Wärme sind den Bürgern und den Unternehmen sichtbar zurückzugeben. Ein Konzept für die genaue Erstattung ist durch Expertengremien zu erarbeiten. Dabei soll ein angemessener, für jeden Bürger sichtbarer Ausgleich für die Belastung durch die C02- Abgabe erreicht werden. Auf diese Weise wird die CO2-Abgabe beim Bürger breite Akzeptanz finden. Jeder Bürger entscheidet, wofür er die Einkünfte aus dem Rückfluss der C02-Abgabe verwendet.
Neben der Belastung der privaten Verbraucher führt die CO2-Bepreisung der Sektoren Mobilität und Gebäude ebenso zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der mittelständischen Wirtschaft. Auch hier gilt es wirksame Kompensationsmechanismen zu erarbeiten.

5. Die CDU bekennt sich zur marktwirtschaftlichen Preisbildung an den Energiemärkten. In Märkten mit identischen Waren bestimmt bei bekannter Nachfrage der Anbieter mit seinen Kosten für die zu diesem Preis nachgefragte letzte Einheit der Ware (Grenzkosten) den Marktpreis. Dieses „Gesetz der Ökonomie“ wird beim sogenannten Merit-Orderverfahren angewandt. Wo die Preisbildung nicht über die Börse erfolgt, ist das Merit-Order-Verfahren ein bewährtes System für eine marktwirtschaftlichen Preisbildung

6. Die CDU begrüßt den jüngsten Beschluss der Bundesregierung, die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf das in der Europäischen Union gesetzlich erlaubte Mindestniveau zu senken. Die CDU fordert diese Absenkung auf alle Unternehmen unabhängig von der Energieintensität sowie der Branche auszuweiten. Zielsetzung muss sein, mittelfristig den Strommarkt und die Wettbewerbsbedingungen für energieintensive Unternehmen so zu gestalten, dass auf jegliche Energiesubventionen verzichtet werden kann.

7. Deutschland wird die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, international wieder einen Spitzenplatz in der Grundlagenforschung zur Kernfusion zu erlangen. Bund und Länder sollen dazu ihre Forschungsanstrengungen deutlich ausweiten und investieren die dazu notwendigen finanziellen Mittel.

8. Die Bundesregierung überlegt derzeit, zur Sicherung der Stromversorgung bei sogenannten „Dunkelflauten“ ohne Wind und Sonne Investitionen für (Gas)Kraftwerke durch Subventionen zu mobilisieren. Die CDU lehnt diese teuren interventionistischen Staatseingriffe ab und fordert ein marktwirtschaftliches Vorgehen im Rahmen bereits heutiger bestehender Strukturen von Anbietern und Netzagentur.

Begründung:

Die verstärkte Abschaltung grundlastfähiger Kraftwerke, sowie der singulär vorangetriebene Ausbau der erneuerbaren Energien ohne den dazugehörigen Netzausbau haben die Strompreise in Deutschland nach oben getrieben. Das Angebot wird aufgrund des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien volatiler, und die Nachfrage nach Strom wird aufgrund der klimapolitisch gewollten Reduzierung von fossilen Energieverbräuchen langfristig deutlich steigen. Auf den Strommarkt hat die deutsche Bundesregierung wesentlichen Einfluss. Der Strommarkt muss neu gedacht werden, sowie das Angebot konsequent ausgeweitet werden. Die deutsche Energiepolitik ist deshalb strukturell auf die veränderten Angebots- und Nachfragebedingungen anzupassen.

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