Aktueller Status:
Der Beschluss wurde an die AG
Der Beschluss wurde an die AG Recht und Verbarucherschutz der CDU/ CSU Bundestagsfraktion mit der Bitte um Berücksichtigung in der wirtschaftspolitischen Arbeit weitergeleitet. Auch dort wird das Gesetzesvorhaben kritisch gesehen.
Die MIT lehnt ein solches als Verbandssanktionsrecht getarntes Unternehmensstrafrecht ab. Ein solches Gesetz kriminalisiert Unternehmen für Straftaten von Einzeltätern und trifft damit unschuldige Arbeitnehmer und Gesellschafter bzw. Anteilseigner. Außerdem überlastet es die ohnehin schon stark belasteten Staatsanwaltschaften, Es passt insbesondere in der schwersten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg, in der Hunderttausende Unternehmen ums Überleben kämpfen, nicht in die Zeit. Es widerspricht auch dem von der Großen Koalition im April vereinbarten Belastungsmoratorium.
Wie appellieren an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Länder mit Unionsregierungs-beteiligung, das Gesetz im Bundestag und Bundesrat abzulehnen.
Der Beschluss wurde an die
Der Beschluss wurde an die fachlich zuständigen Referenten des Konrad-Adenauer-Hauses weitergeleitet.