Stellungnahme der MIT-Gesundheitskommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
Datum des Artikels 23.09.2006
Nach § 192 Abs. 2 VVG-Entwurf ist der Versicherer künftig nicht zur Leistung verpflichtet, soweit Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen in einem unangemessenem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.
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