Begründung:
In den letzten Jahren sind immer neue und ausgabenintensive Aufgaben aufgrund von gesetzlichen Vorgaben des Bundes und der Länder auf die Kommunen übertragen worden. Das beste Beispiel dafür ist beispielsweise der Bereich der Kinderbetreuung. Hier haben der Bund mit der Schaffung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und die Länder mit einer umfassenden Ausweitung der gesetzlichen Vorgaben - insbesondere bzgl. des Personalschlüssels - enorme Kosten auf die Kommunen abgewälzt. So hat sich z.B. die Zahl der Erzieher zwischen 2007 und 2022 mehr als verdoppelt (+102 %).
Zur Wahrung des Konnexitätsprinzips, des Subsidiaritätsprinzips und zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung ist eine fundamentale Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen daher geboten. Gerade der Aspekt der kommunalen Selbstverwaltung kann nicht durch Zuschussprogramme von Bund und Ländern, die an bestimmte Konditionen geknüpft sind, aufgewogen werden, sondern bedarf einer grundsätzlichen Anpassung der Finanzkraft der Gebietskörperschaften.
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