Aktueller Status:
Die CDU-/CSU-Bundestags
Die CDU-/CSU-Bundestags-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf "Preissteigerung bekämpfen – Schutzschirm gegen die Inflation" die Forderungen des Beschlusses aufgegriffen, die einkommensteuerrechtliche Entfernungspauschale auf 0,38 EUR/km anzuheben.
Das Bundeskabinett hat im
Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Entlastungspakets 2022 beschlossen, die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet vom 1. Juni bis 31. August 2022 auf das europarechtlich vorgeschriebene Mindestmaß zu senken.
Die CDU-/CSU-Bundestags
Die CDU-/CSU-Bundestags-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf "Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte" die Forderungen des Beschlusses aufgegriffen, darunter die Absenkung der Umsatzsteuer auf Kraftstoffe für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent und die Anhebung der einkommensteuerrechtlichen Entfernungspauschale auf 0,38 EUR/km
Um Verbraucher angesichts
Um Verbraucher angesichts stark gestiegener Energiekosten zu entlasten, hat der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 die MIT-Forderung aufgenommen, die Energiesteuer für Kraftstoffe befristet für drei Monate zu senken.
Die Vorschläge sind in einen
Die Vorschläge sind in einen Antrag der AG-Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht und an den Fachreferenten im Konrad-Adenauer-Haus geschickt worden.
Die MIT fordert:
- Die Energiesteuer auf Benzin, Super und Diesel muss umgehend auf das EU-rechtlich zulässige Minimum gesenkt werden.
- Die Umsatzsteuer auf Kraftstoffe muss umgehend von 19 auf 7 Prozent reduziert werden.
- Die CO2-Abgabe muss sofort ausgesetzt werden, bis die Benzin- und Dieselpreise wieder dauerhaft und deutlich unter 1,50 Euro liegen. Angesichts der aktuellen Spritpreise gibt es bereits genug Anreize, Treibstoff zu sparen.
- Die Pendlerpauschale muss auf 38 Cent vom ersten Kilometer an erhöht werden. Gerade in ländlichen Räumen sind die Menschen auf das Auto angewiesen.
Nach dem Bundestag hat der
Nach dem Bundestag hat der Bundesrat dem Gesetzantrag zugestimmt, die Pendlerpauschale bis 2026 zeitlich befristet ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent zu erhöhen.