Linnemann hat sich als Vorsitzender der MIT und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Jahren für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zentralen Gewerken starkgemacht. „Es hat sich gezeigt, dass die Abschaffung der Meisterpflicht vor rund 15 Jahren ein Fehler war. Die Qualität sowohl der Arbeit als auch der Ausbildungsleistung ist dort stark zurückgegangen“, sagt Linnemann.
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist eine zentrale Forderung der MIT. Sie war auf Antrag der MIT auf dem CDU-Parteitag 2016 beschlossen und dann ins CDU-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 aufgenommen worden. Im Koalitionsvertrag verständigten sich Union und SPD daraufhin zu prüfen, wie der Meisterbrief für einzelne Berufsbilder EU-konform wieder eingeführt werden kann. Im September erzielte Linnemann in der Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ eine Einigung mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und der SPD, in welchen Gewerken die Kriterien für eine Meisterpflicht erfüllt werden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. Die Meisterpflicht soll zum 1. Januar 2020 eingeführt werden, gilt aber nur für neu gegründete Betriebe. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz.
Die MIT setzt sich weiterhin für eine weitere Stärkung des dualen Ausbildungssystems ein: etwa über einen Meisterbonus, mit dem bei bestandener Meisterprüfung angefallene Gebühren ganz oder teilweise erstattet werden, oder eine Gleichstellung des Meistertitels mit dem Bachelor. Linnemann: „Das würde dem Trend zur Akademisierung entgegenwirken und die Ausbildungsberufe langfristig attraktiv halten.“
(79 KB) Pressemeldung zur Meisterpflicht
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