Regelungsumfeld der mittelständischen Gesundheitswirtschaft sichern

Datum des Artikels 08.05.2020
Beschluss

Bis zum 30. Juli 2020 muss die sogenannte Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (RL 2018/958 EU)  in deutsches Recht umgesetzt werden. Wesentlicher Regelungsgehalt ist die Einführung einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer nationaler Berufsreglementierungen auf Bundes- wie auf Landesebene. Betroffen ist das gesamte Berufsrecht der Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe einschließlich des Gesundheitshandwerkes. Die Prüfung muss zukünftig auf der Grundlage eines komplizierten Kriterienkataloges erfolgen und vor allem evidenzbasiert belegen, dass das konkrete Regelungsvorhaben verhältnismäßig ist. Erfasst ist das gesamte Berufsrecht der betroffenen Berufsgruppen.

Die Richtlinie wird den Erlass notwendigen Berufsrechts deutlich erschweren. Es droht de facto eine Entmündigung des deutschen Gesetzgebers und eine weitgehende Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips: Ein hoher Argumentations- und Begründungsaufwand ist notwendig, um Berufsrecht „europafest“ zu machen. Langwierige Rechtsetzungsprozesse und komplexe Beweislastverfahren können mehr oder weniger den Stillstand der Rechtsetzung in wichtigen Wirtschaftsbereichen der mittelständischen Gesundheitswirtschaft nach sich ziehen.

Forderung:
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert Parteiführung und die Gremien der CDU/CSU daher ausdrücklich dazu auf, bei der Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie auf Bundes- wie Landesebene darauf hinzuwirken, dass der sich aus den europäischen Vorgaben ergebende bürokratische Aufwand so niedrig wie absolut notwendig gehalten wird.