Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert:
Venture Capital, Gründungen und Private Equity stärken:
- Institutionelle Versicherer sollen sich stärker an Wachstumsunternehmen beteiligt können. Die Solvency II-Solvabilitätsanforderungen dürfen einer Transformation der Wirtschaft nicht entgegenstehen.
- (Spezial-)Investmentfonds muss es möglich sein, auch in Venture Capital und Private Equity Fonds rechtssicher investieren zu können. Das bedeutet, dass insbesondere die typischen Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften die Qualifikation als Investmentfonds nicht gefährden dürfen und die im Rahmen der Kapitalanlage in diesem Bereich übliche Einflussnahme bzw. Interessenwahrung zu keinen negativen steuerrechtlichen Konsequenzen führen darf.
- Die steuerliche Behandlung von Venture Capital Fonds sollte durch die Gewährleistung von Steuertransparenz verbessert werden. Ohne eine steuertransparente Struktur sind diese Fonds gewerblich und kommen vor allem auch für internationale Investoren als Anlageobjekte nicht in Frage. Die fehlende gesetzlich fixierte steuerliche Transparenz ist daher im internationalen Wettbewerb um Kapital ein Standortnachteil für deutsche VC-Fonds.
- Um insbesondere auch institutionelle Investoren wie Versicherern die Investition in Wachstumsunternehmen zu ermöglichen, sollte bisherige Initiativen, beispielsweise der Zukunftsfonds, weiter gestärkt und gebündelt werden. Durch die Bündelung unterschiedlicher Investments in diesen Fonds werden die mit Venture Capital Investments regelmäßig einhergehenden Risiken gemindert und institutionellen Anlegern so VC-Investitionen entsprechend ihrer unternehmensindividuellen Risikosituation ermöglicht.
- Gleichzeitig sollten die im Bereich der Sozial-Partner-Modelle („Nahles-Rente“) bestehenden Chancen im Rahmen des BRSG II genutzt werden, um die betriebliche Altersversorgung deutlich zu verbreitern.
Eintrittsbarrieren für Investitionen an nachhaltigen Transformationsprojekten senken:
- Die Protokollerklärung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz muss zügig umgesetzt werden. Hierin hatten sich die Verhandlungspartner darauf geeinigt, Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Dafür sollen sowohl aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als auch flankierende steuerliche Regelungen angepasst werden. Die Anlagerichtlinien für Infrastrukturinvestments müssen erweitert werden. Institutionelle Investoren unterliegen in Deutschland einem umfangreichen Aufsichtsrecht. Diese Vorgaben erschweren Investitionen in sogenannte Alternative Investments, wie etwa in Infrastruktur. Die Anlageverordnung (AnlV) hat einen sehr eng definierten Anlagekatalog. Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2021 als erstes Bundesland eine separate Infrastrukturquote eingeführt. Damit entlastet das Bundesland z.B. Versorgungswerke, die nun zusätzliche Infrastrukturinvestments tätigen können oder dadurch mehr Spielraum in anderen Quoten gewonnen haben. Versorgungswerke stellen mit 20 Prozent bereits jetzt die zweitgrößte Investorengruppe bei der Assetklasse Infrastruktur dar. Andere Bundesländer sollten dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen und separate Infrastrukturquoten einführen.
- Die Investitionsmöglichkeiten in Private Equity, Venture Capital und Infrastrukturinvestments sollten auch für Privatanleger noch weiter gestärkt werden. Im KAGB sollten Anlageinstrumente wie Infrastruktur-Investmentfonds und Private Equity-Investmentfonds für Privatanleger aufgenommen werden. Dabei müssen für Privatanleger Direktinvestments in diese Anlagevehikel, aber auch indirekte Investments im Rahmen von Dachfonds-Strukturen bzw. Vermögensverwaltungsmandaten, möglich sein.
- Die steuerliche Grenze für Einnahmen aus dem Betrieb von Erneuerbaren Energien Anlagen muss für Spezial-Immobilienfonds abgeschafft werden, um den drohenden Statusverlust bei Überschreiten der Grenze zu vermeiden.
- Europäische Kapitalmarktunion vollenden, Börsenplatz Europa stärken: Die Kapitalmarktunion muss mit dem vorrangigen Ziel verfolgt werden, dem Standort und seiner Attraktivität zum Vorteil ihrer Markteilnehmer zu dienen. Die Maßnahmen sollten Bürokratie abbauen und Verflechtungen lösen, damit die Kapitalmarktunion positive Effekte auf den europäischen Kapitalmarkt entfalten kann. Wettbewerbsfähigkeit muss als Regulierungsziel verankert werden.
- Ziel der Kapitalmarktunion muss auch die Stärkung europäischer Börsen sein.
- Börsengängen müssen vereinfacht werden. In Schweden ist ein Börsengang innerhalb von acht bis zehn Wochen möglich. Dort genehmigt die jeweilige Börse die Notierung. Mit Erfolg: Mehr als 60 Prozent des gesamten Handels mit Aktien von kleinen und mittleren Unternehmen in der EU wird in Schweden abgewickelt.
- Die Vorreiterrolle bei digitalen Finanzprodukten muss ausgebaut werden. Notwendig ist eine 1:1-Umsetzung der europäischen Regulierungen für Krypto-Assets (z.B. MiCA), ohne die Marktakteure zusätzlich zu belasten.
Steuerliche Rahmenbedingungen für Wertpapieranlagen verbessern:
- Zusätzlich zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro sollte ein Freibetrag von 3.500 eingeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, den ungenutzten Sparerpauschbetrag über 10 Jahre zu kumulieren.
- Wertpapiergewinne aus langfristigen Vermögensanlagen müssen steuerlich besser behandelt werden. Die Rahmenbedingungen für Gewinne aus der Veräußerung von langfristigen Vermögensanlagen ab Renteneintritt sollten steuerlich verbessert werden.
- Verluste aus Kapitalvermögen müssen wieder vollständig verrechenbar sein. Der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste muss für alle Wertpapiertransaktionen wieder abgeschafft werden.
- Der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge muss abgeschafft werden. Er belastet nicht nur den Mittelstand und die Wirtschaft, auch Kleinanleger mit zum Teil geringen Kapitalerträgen müssen den Soli zahlen – unabhängig von ihrem Einkommen.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung in KMU und Startups (steuerlich) vereinfachen:
- Der steuerfreie Höchstfreibetrag von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollte sich am europäischen Niveau orientieren und auf mindestens 10.000 Euro angehoben werden. Der steuerliche Höchstfreibetrag muss auch dann greifen, wenn sich das Beteiligungsangebot nicht an alle Arbeitnehmer richtet.
- Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen künftig vollständig als Kapitaleinkünfte besteuert werden, sofern der Mitarbeiter dadurch nicht schlechter gestellt wird.
- Die Besteuerung soll erst dann stattfinden, wenn sich der Wert der Kapitalbeteiligung für den Mitarbeiter als Zahlungsstrom realisiert hat. Das sollte auch für die Sozialversicherungsbeiträge gelten.
Finanzielle Bildung stärker fördern:
- Lebensabschnittsbezogene Bildungsangebote: Finanzbildung sollte in verschiedenen Phasen des Lebens eingebettet werden, beginnend in der Mittelstufe und fortgeführt in der Berufsausbildung und beim Berufseinstieg.
- Kooperation mit der Privatwirtschaft: Die Politik sollte bereits bestehende Initiativen zur Förderung der finanziellen Bildung, insbesondere aus der Privatwirtschaft nutzen.
- Breitgefächerte Bildungsinitiativen: Finanzbildung sollte nicht nur auf Schulen beschränkt sein, sondern auch durch Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen und privaten Unternehmen in der breiten Bevölkerung gefördert werden.
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