Novellierung der 13. BImSchV realitätsnah und technisch machbar umsetzen

Datum des Artikels 08.05.2020
Beschluss

Der MIT-Bundesvorstand fordert die Bundesregierung auf, Verbrennungsmotoranlagen als Substitution im Energieversorgungssystem für die Reduzierung von Kohlekraftwerken und zur flexiblen Ergänzung von Erneuerbaren Energien anzuerkennen. Die Grenzwertsetzung für solche Anlagen muss die technische und wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und sich an der oberen Emissionsbandbreite auf Basis der BVT (beste verfügbare Technologien)-Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission ausrichten. Europäische Vorgaben müssen 1:1 umgesetzt werden. Verschärfungen für Deutschland durch weitere Reduzierungen lehnen wir strikt ab.

Begründung:
Die Energiewende schreitet voran: Deutschland benötigt durch Effizienzsteigerungen immer weniger Energie und reduziert auch dadurch seinen CO2-Ausstoß deutlich. Im Jahr 2018 ging der Primärenergieverbrauch bereits um rund 5 Prozent zurück, 2019 um weitere 2,3 Prozent. Damit sind auch die CO2-Emissionen um 50 Millionen Tonnen gesunken, was 7 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes Deutschlands entspricht. 

Doch die Energiewende darf nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern muss ausgewogen und ganzheitlich betrachtet werden. Mit dem beschlossenen Kohleausstieg ist umso wichtiger, dass für Industrie, Gewerbe und Privathaushalte die Energieversorgung gesichert bleibt und dies auch zu bezahlbaren Preisen.

Insbesondere die regionalen Energieversorgungsunternehmen leisten einen erheblichen Beitrag durch den Wechsel von Kohlekraftwerken zu Großfeuerungsanlagen auf Basis von Verbrennungsmotoranlagen, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Damit kommt diesen Anlagen eine zentrale Rolle zu, da sie flexibel betrieben werden können und in der Lage sind, bei konstanter Stromnachfrage die fluktuierende Strombereitstellung aus erneuerbaren Energien zu puffern – die Energieversorgung kann damit zu 100% gesichert werden.

Die Europäische Union hat in 2017 eine Richtlinie für diese Großfeuerungsanlagen zur Umsetzung „beste verfügbare Techniken“ (BVT) gefasst. Die BVT-Referenzen sollen den zuständigen Behörden für die Festlegung der unter Genehmigungsauflagen fallende Anlagen Emissionsgrenzwerte - Formaldehyd und CH4 (Methanschlupf) - dienen, mit denen sichergestellt wird, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht über den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten gemäß den BVT-Schlussfolgerungen liegen.

CH4 (Methanschlupf) wird bei Feuerungsanlagen immissionsschutzrechtlich in der 13. BImschV (dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über Großfeuerungs-Gasturbinen und Verbrennungsmotorenanlagen > 50MW) und 44. BImschV (Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über mittelgroße Feuerungs-Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen 1-<50 MW) geführt.

In der 44. BImSchV vom 20. Juni 2019 wurden ambitionierte aber technisch noch umsetzbare Anforderungen an stationäre Verbrennungsmotoranlagen festgelegt, bspw. ein Grenzwert für Gesamtkohlenstoff (d.h. inklusive Methan) von 1,3 g/Nm3 (5 % O2).

Die Novellierung der 13. BImSchV, die in 2020 ansteht, birgt allerdings das Potenzial, dass die Anlagen, die aktuell von den Herstellern angeboten werden, durch zu scharfe und nicht erfüllbare Grenzwertanforderungen nicht genehmigungsfähig wären.

Die vom BMU im Dezember 2018 veröffentlichten Arbeitsentwürfe enthalten für die Verbrennungsmotoranlagen Grenzwertanforderungen für Methan und Formaldehyd bei gasförmigen Brennstoffen sowie Staub bei gasförmigen und flüssigen Brennstoffen, die erheblich unter den oberen Emissionsbandbreiten der BVT-Richtlinie liegen würden. Dies ist aus unserer Sicht weder technisch begründbar noch realistisch umsetzbar.

Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau, mehrheitlich mittelständige Unternehmen, ist auf dem Gebiet der mittelgroßen und großen Verbrennungsmotoren technologisch in der Spitzenklasse. Die Motorenindustrie forscht bereits seit Jahren intensiv an Maßnahmen zur Methanreduktion – der innermotorische Methanschlupf konnte seit Mitte der 90er Jahre signifikant reduziert werden – und wird diese Anstrengung weiter ausbauen. Darüber hinaus verfolgt sie das Ziel, die Treibhausgasemissionen von Verbrennungsmotoren perspektivisch durch den sukzessiven Ersatz von fossilen Energieträgern durch sogenannte eFuels weiter zu reduzieren. Langfristig ist damit sogar ein klimaneutraler Betrieb darstellbar.