Aktueller Status:
Der Beschluss wurde als
Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 36. Parteitag der CDU eingereicht.
Begründung:
Zur Sicherung nachhaltiger Staatsfinanzen hat sich die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse in den Dauerkrisenjahren bewährt. Kern von Art. 109 Abs. 3 GG ist der Grundsatz, dass dem Bund nahezu und den Ländern gänzlich Nettoneuverschuldung untersagt ist. Ausgaben müssen ohne Kreditaufnahme durch die Einnahmen ausgeglichen werden. Nur in besonderen Notlagen darf der Bund von diesem Grundsatz abweichen. Seit ihrem Inkrafttreten 2011 konnte der seit der Finanzkrise hohe Schuldenstand (2010: 82,4 Prozent des BIP) rasch unter die innerhalb der EU vereinbarte Grenze von 60 Prozent des BIP zurückgeführt werden (2019: 59,8 Prozent). Die Mehrheit der Euro-Staaten (und erst recht alle großen Ländern) halten die 60-Prozent Marke nicht ein. Die Schuldenbremse war über die Grenzen unseres Landes hinaus ein Erfolg. Andere europäische Länder wie Österreich, Slowenien oder Spanien haben entsprechende Regeln eingeführt. Neben der Schuldenbremse ist nach wie vor die Einhaltung bewährter Haushaltsgrundsätze Grundlage solider Staatsfinanzen.
Die Schuldenbremse schafft Generationengerechtigkeit. Jede Generation hat mit ihren eigenen Krisen zu kämpfen. Die Herausforderungen der heutigen Generation dürfen nicht über hohe Schulden auf dem Rücken der kommenden Generation bewältigt werden.
Die Schuldenbremse bremst Inflation. Schuldenfinanzierte Staatsausgaben vergrößern die umlaufende Geldmenge und heizen Preissteigerungen an. Deshalb ist die Schuldenbremse ein wirksames Instrument zur Verhinderung von Inflation. Eine solide Haushaltsführung in Bund und Ländern hat einen dämpfenden Effekt auf die Preise.
Die Schuldenbremse ermöglicht gute Politik. Seit Einführung der Schuldenbremse hat es dem Staat bei der Bewältigung von Zukunftsausgaben nie an Geld gefehlt. Im Gegenteil: Die Regelbindung ist ein Signal an die Finanzmärkte und wird mit sehr guten Finanzierungskonditionen für deutsche Staatsanleihen belohnt.
Krisen sind der politische Normalfall. In den letzten Jahren häufen sich Anlässe für die Aufnahme zusätzlicher Schulden. Das zeigt: Krisen sind keine Ausnahmeerscheinungen, sondern gehören zur politischen Normalität.
Mit Unwägbarkeiten ist zur rechnen. Geopolitische Spannungen, Pandemien und Turbulenzen an Finanzmärkten sind Risiken, mit denen sowohl Staaten genauso wie Unternehmen und auch alle Menschen rechnen müssen. Analog den bestehenden Anforderungen an Unternehmen in § 91 Abs. 2 Aktiengesetz ist auch für den Haushalt ein Überwachungssystem einzurichten, damit Risiken, die die kurz-, mittel- oder langfristige Haushaltsplanung gefährden, früh erkannt werden.
Prioritätensetzung ist Aufgabe der Politik. Corona, Energiewende, Krieg, Lieferkettenprobleme – der Staat kann nicht alle Folgen dieser Krisen ausfinanzieren. Die Herausforderung für Regierungen besteht zunehmend darin, die richtigen Prioritäten bei der Verwendung der vor allem durch Steuern vereinnahmten Haushaltsmittel zu setzen.
Rückzahlverpflichtungen glaubwürdig eingehen. Zu einem fiskalpolitisch glaubwürdigen Umgang mit sogenannten Sondervermögen und Nebenhaushalten zählt auch eine glaubwürdige Verpflichtung zur Rückzahlung eingegangener Kreditermächtigungen. Der Tilgungspfad soll synchron zur Tilgungsregel der Schuldenbremse verlaufen.
Das Subsidiaritätsprinzip ist Teil des Wertefundaments von CDU und CSU. Eine übergeordnete Ebene darf eine Aufgabe nur an sich ziehen, wenn die untergeordnete Ebene sie nicht erfüllen kann. Das Prinzip hat sich bewährt und hat Eingang in den Vertrag über die Europäische Union gefunden. Insbesondere in Haushalts- und Finanzfragen muss es mit Leben gefüllt werden.
Wer bestellt, muss bezahlen. Was in der Wirtschaft selbstverständlich ist, hat sich auch als Prinzip für öffentliche Haushalte bewährt: Wer über eine öffentliche Aufgabe entscheidet, muss nach dem Prinzip der Konnexität auch die Kosten für sie tragen. Das gilt im Bund-Länder-Verhältnis ebenso wie im Verhältnis der Länder zu ihren Kommunen. Dieser bewährte Grundsatz wird immer häufiger durch Mischfinanzierungen ausgehebelt. Damit verschwimmen Verantwortlichkeiten und es schwindet der Anreiz zur Sparsamkeit.
Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit statt Verschleierung von Belastungen. Der Grundsatz der Klarheit fordert, dass im öffentlichen Haushalt die Ausgaben transparent und übersichtlich ausgewiesen werden müssen. Der Grundsatz der Wahrheit fordert, dass alle in einem Haushaltsjahr zu erwartenden Belastungen so genau und sorgfältig wie möglich zu bestimmen sind. Sondervermögen und Nachtragshaushalte erschweren die Einhaltung dieser Prinzipien zunehmend.
Die Antragskommission
Die Antragskommission empfiehlt dem 36. CDU-Parteitag die Überweisung.