Linnemann und Wittke hoben klar hervor, dass vor dem Hintergrund der Mega-Trends Globalisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel – jetzt erst recht - eine Vision für „eine gute wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und Europas bis zum Jahr 2030“ erarbeitet und vorgestellt werden müsse. Migration und Datenschutz seien wichtig, aber gerade in Zeiten größter internationaler Verunsicherungen seien die Rückbesinnung und die Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft besonders wichtig.
Der Mangel an Fachkräften müsse zunächst aus den in Deutschland und Europa schlummernden Potentialen gedeckt werden: so sei zum Beispiel die Zahl der Schul- und Hochschulabbrecher zu verringern. Im Emsland herrsche zwar Vollbeschäftigung, in vielen anderen Gebieten, zum Beispiel NRW, gebe es hohe Arbeitslosigkeit. Arbeitnehmern mit Vorkenntnissen aus dem EU-Ausland fehlten häufig die Sprachkenntnisse in Deutsch.
Alle Redner betonten die Wichtigkeit eines gemeinsamen europäischen Vorgehens, da nationale Alleingänge wie beim „Brexit“ oder der „America-First“-Politik gewachsene Handelsbeziehungen beschädigen und damit die wirtschaftlichen Entwicklungen aller Beteiligten in Frage stellen. Eine erfolgreiche Handelspolitik sei Voraussetzung für eine gelingende allgemeine Wirtschafts- und letztlich Friedenspolitik.
Redner und MIT-Mitglieder waren sich einig, dass bei derart gefüllten Staats- und Sozialabgaben-Kassen wie zur Zeit Infrastruktur-Ausbau beim Breitbandnetz oder der Ausbau der E 233 ebenso vorrangig seien wie Maßnahmen im Bildungsbereich.
Der Rechtsstaat sei parteiübergreifend zu reformieren, wenn er sich durch seine Gesetze oder föderalen Strukturen in Form der Bundesländer selbst blockiere; Unternehmen und Bürger dürften nicht mit überflüssiger Bürokratie belastet und genervt werden. Die wichtigsten Anliegen seien zeitnah zu Ende zu bringen, so auch die zahlreichen Baustellen wie auf der Autobahn-Strecke nach Berlin oder andernorts. Die Mittelständler hatten für die Anreise zehn Stunden gebraucht.
MdB Linnemann teilte überdies unter Applaus mit, im Rahmen der neuen Gesetzgebung zur Verbandsklage sei die Abmahn-Industrie im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in die Schranken verwiesen worden; es würden keine Abmahnungen zugelassen, die unverhältnismäßig zum Willen des Gesetzes wären.
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