Mitgliederbefragung bei der Neuwahl des CDU-Bundesvorsitzenden

Datum des Artikels 08.10.2021
Beschluss

Der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert den Bundesvorstand der CDU dazu auf, im Vorfeld der nächsten Wahl einer oder eines CDU-Bundesvorsitzenden eine Mitgliederbefragung nach § 6a der Satzung der CDU zu beschließen. In dieser sollen alle CDU-Mitglieder ein Votum für die zur Wahl stehenden Kandidaten abgeben können. Bei der Befragung sollen die Kandidaten berücksichtigt werden, die von einer für den Parteitag antragsberechtigten Gliederung oder Vereinigung nominiert werden.

Begründung:
Die CDU steht nach der Wahlniederlage vom 26. September 2021 an einem Scheidepunkt. Die Gründe für das schlechte Wahlergebnis sind vielfältig.

Angesichts dieses Befundes muss man ganz klar feststellen, dass die CDU nun ein eindeutiges Signal des Neuanfangs unter Beteiligung der CDU-Basis benötigt, um wieder Mitglieder- und Programmpartei zu werden. Deshalb sollte im Vorfeld der nächsten Wahl zum CDU-Bundesvorsitz eine Mitgliederbefragung durchgeführt werden, wie es die Satzung der CDU ermöglicht. Die Kandidaten, die sich der Mitgliederbefragung stellen, könnten hierbei vorab erklären, dass sie sich an das Votum der Mitglieder gebunden fühlen. Die Kandidaten würden dann nicht mehr beim Parteitag, wo die offizielle Wahl der oder des Vorsitzenden durchgeführt werden muss, antreten.

Da eine Mitgliederbefragung rechtlich unverbindlich ist und es keine Formvorschriften gibt, wie sie durchgeführt werden muss, könnte sie auch online und damit schnell und kostengünstig durchgeführt werden. Damit auch wirklich alle CDU-Mitglieder die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben, könnten Mitglieder ohne eigenen Internetzugang zum Beispiel eine Woche Zeit bekommen, um in die CDU-Kreisgeschäftsstellen zu gehen, um dort online abzustimmen. Jedes Mitglied würde hierfür im Vorfeld eine Wahlkarte mit persönlichem Code per Post zugeschickt bekommen, der zur einmaligen Online-Wahl (ob vom heimischen PC, Smartphone oder Terminal in der Kreisgeschäftsstelle) berechtigt.

Eine vorherige Tour der zur Wahl stehenden Kandidaten durch die CDU-Kreis-/Bezirksverbände, nach dem Vorbild der Regionalkonferenzen, wäre im Sinne eines fairen Wettbewerbs sicher ebenfalls sinnvoll.