Mitarbeiter als Eigentümer. Kapitalbeteiligung als Chance für Mittelstand und Startups

Datum des Artikels 06.10.2020

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) setzt sich für eine Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und in Startups ein. Die bisherige Regelung, wonach Kapitalbeteiligungen sofort, anhand eines geschätzten Wertes, besteuert werden, soll geändert werden. Stattdessen sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen künftig mit der Abgeltungssteuer besteuert werden – sofern der Mitarbeiter dadurch nicht schlechter gestellt wird. Auch soll die Besteuerung erst dann stattfinden, wenn sich der Wert der Kapitalbeteiligung für den Mitarbeiter realisiert hat. Virtual Stock Options sollen künftig wie Kapitalinvestitionen besteuert werden. Der steuerfreie Höchstfreibetrag von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollte sich am europäischen Niveau orientieren und auf mindestens 2.000 Euro angehoben werden.  Außerdem sollte der steuerliche Höchstfreibetrag auch dann greifen, wenn sich das Beteiligungsangebot nicht an alle Arbeitnehmer richtet. Unser Ziel ist die steuerliche Gleichstellung der Unternehmensformen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.

Begründung:

KMU und Startups stehen bei der Anwerbung und Bindung von Mitarbeitern im internationalen Wettbewerb. Vor allem dringend benötigte Spezialisten, aber auch reguläre Fachkräfte, können heute überall auf der Welt arbeiten. Die momentane rechtliche Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland schafft Wettbewerbsnachteile für deutsche Arbeitnehmer und Unternehmen. KMU und Startups sind davon besonders stark betroffen. So hat Deutschland mit 720 Euro den niedrigsten Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in ganz Europa. Zum Vergleich: in den Niederlanden liegt der Freibetrag bei 1.200 Euro, in Österreich bei 3.000 Euro und in Italien bei 2.100 Euro  . Aber auch diese Freibeträge sind für KMU und vor allem für Startups völlig unzureichend.

KMU und Startups können häufig nur vergleichsweise niedrige Löhne zahlen. Darum sind sie darauf angewiesen, ihre Mitarbeiter auf anderen Wegen am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Die Ausgabe von Vermögensanteilen hat sich als Möglichkeit etabliert, Mitarbeiter, denen man vor allem in der Anfangsphase oder nach einer Krise noch keine marktgerechten Löhne zahlen kann, zu gewinnen und ans Unternehmen zu binden. Um diesen Weg der Mitarbeiterbeteiligung zu stärken, dürfen die Anteile jedoch nicht sofort, mit einem geschätzten Wert, besteuert werden. Andernfalls entsteht eine mitunter erhebliche Steuerforderung gegenüber dem Mitarbeiter, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein realisierbarer Vermögensvorteil entstanden wäre („Dry Income“-Problematik). Dies stellt einen Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen dar. Um Wettbewerbsgerechtigkeit zu erreichen sollen die Anteile künftig erst besteuert werden, wenn der Mitarbeiter diese verkauft, also den tatsächlichen Wert realisiert. Außerdem soll bei der Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen künftig, wie bei Aktien, die Abgeltungssteuer greifen – so lange der Mitarbeiter dadurch nicht schlechter gestellt wird. Alternativ kann er sie – wie üblich bei Kapitalbeteiligungen – auch seinem persönlichen Steuersatz unterwerfen, wenn es für ihn günstiger ist.

Virtual Stock Options sind virtuelle Unternehmensanteile. In der Regel ist die Auszahlung dieser Anteile an den Exit, also den erfolgreichen Verkauf des Unternehmens, oder an das erfolgreiche Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen geknüpft. Momentan werden diese Anteile mit der Einkommenssteuer besteuert. Damit liegt die Besteuerung im Durchschnitt deutlich höher als in anderen Ländern. Künftig sollen sie als Kapitalinvestition gewertet und besteuert werden.

Durch die im Papier geforderten Maßnahmen würden die Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland, bislang im internationalen Vergleich extrem unattraktiv, deutlich an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Für Startups könnte die Mitarbeiterbeteiligung so zum überzeugungskräftigen Instrument bei der Talentgewinnung werden.

Vor diesem Hintergrund plädiert die MIT für eine Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Sie dient dem Vermögensaufbau und der Altersvorsorge der Arbeitnehmer. Sie hilft den Unternehmen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Sie stärkt die Motivation der Mitarbeiter, da sie am Erfolg des Unternehmens, und damit am Erfolg ihrer Arbeit, beteiligt werden. Dies würde auch den Unternehmergeist hierzulande stärken und wäre ein wichtiges Signal an Mittelstand und Startups.