Die Verbände fordern, die Überschuldung als Insolvenzgrund abzuschaffen, eine positive Fortführungsprognose krisenangepasst zu erleichtern und die EU-Restrukturierungsrichtlinie schnell umzusetzen. Daneben kommt ein „Winterschlaf-Verfahren“ als Sonderinsolvenzrecht in Betracht, das eine Eigenverwaltung der Insolvenz sowie bei ihrem Scheitern ein Wiederkaufsrecht innerhalb von zwei Jahren durch den Schuldner ermöglicht.
Sarna Röser, Vorsitzende des Verbands DIE JUNGEN UNTERNEHMER, warnt: „Im Herbst entscheidet sich für viele Unternehmen, ob und wie es weitergeht. Dass die Corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht am 30. September 2020 ausläuft, bereitet vielen Unternehmern schon heute schlaflose Nächte. Wer dann überschuldet ist – und sei es eben eventuell auch durch die Corona-Hilfskredite, muss rechtlich gesehen Insolvenz anmelden. Meine Befürchtung ist, dass nach dem Auslaufen eine riesige Insolvenzwelle im Herbst auf uns zurast. Deswegen muss die Bundesregierung noch vor der Sommerpause aktiv werden, um die drohende Insolvenzwelle im Herbst zu verhindern. Eine schnelle Anpassung des Insolvenzrechtes kann helfen, zahlreiche Insolvenzen zu vermeiden.“
MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann: „Die Corona-Krise hat vor allem den Mittelstand kalt erwischt. Viele eigentlich gesunde Betriebe sind unverschuldet in Schieflage geraten. Gerade für sie brauchen wir ein Sonderinsolvenzverfahren, mit dem Unternehmen in einer Art Winterschlaf die Krise überstehen können. Dieses Verfahren muss unbürokratisch sein und noch vor der Sommerpause kommen. Wir müssen unbedingt unseren im Kern gesunden Mittelstand erhalten, der für den Großteil der Arbeitsplätze im Land verantwortlich ist.“
Linnemann weiter: „In manchen Fällen helfen die Rettungsschirme nicht, weil sie nicht passgenau sind oder weil sie nicht reichen. Da ist es wichtig, dass es trotzdem Überlebenschancen für im Kern gesunde Unternehmen gibt, die – wenn die Wirtschaft wieder läuft – auch gute Chancen haben, erfolgreich weiter zu wirtschaften.“
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