Im Saal Hagen in Haren begrüßte MIT-Vorsitzender Günter Reisner dort neben dem Referenten auch die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann. Für Familienangehörige, die weniger als 26 Millionen Euro an einem Unternehmen erben, ändere sich mit dem neuen Erbschaftsteuerreformgesetz recht wenig. Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist von Beruf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und als Mitglied des Finanzausschusses an den Beratungen zur Erbschaftsteuerreform beteiligt. In seinen detaillierten Ausführungen erläuterte er "die äußerst komplexe Materie und die absehbare Richtung, die sich inzwischen darstellt."
Anhand einer Powerpoint-Präsentation ging er auf das Thema ein und erläuterte Vorschläge, die aus seiner Partei und aus einem Entwurf der CSU stammen. Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer, die mit 5,5 Milliarden Euro im Jahr vergleichsweise wenig zum Bundeshaushalt beitrage, werde es mit der SPD nicht geben, sagte Güntzler zum Stand der Verhandlungen auf politischer Ebene.
Auch eine Einheitssteuer auf das vererbte Vermögen sei unrealistisch, denn sie bedeute eine Senkung für jene Personen, die mehr als 26 Millionen Euro erbten. Das lasse sich mit der SPD nicht durchsetzen. "Einfacher werden die Gesetze nicht, was am Bundesverfassungsgericht liege. Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2014 hat das Gericht den Bundestag zu Diskussionen über Nachbesserungen quasi genötigt", sagte Güntzler. Mehr zahlen müssten Personen, die Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern erbten. Für neue Eigentümer von Firmen mit bis zu drei oder eventuell fünf Beschäftigten bleibe es beim Alten. Veränderungen werde es allerdings bei den Erben großer Vermögen geben.
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