Mantelverordnung praxistauglich gestalten

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion für Verkehr, Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen, Ulrich Lange MdB, an den Vorsitzenden der AG Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak MdB, an den Vorsitzenden der AG Verkehr der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 04.07.2023
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert:

  • die Schaffung einer Abfallende-Regelung
  • praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit mineralischen Bauabfällen
  • für die Baupraxis taugliche Dokumentationspflichten
  • Gewährleistung ausreichender verfügbarer regionaler Deponiekapazitäten

Begründung:
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) enthält in der derzeitigen Fassung keine ausdrückliche Regelung, wann mineralische Ersatzbaustoffe das Ende der Abfalleigenschaft erreichen. Nachdem eine aufwändige und engmaschige Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen durchgeführt wurde und die Verwendungsmöglichkeit für den so hergestellten mineralischen Ersatzbaustoff eindeutig definiert und klassifiziert wurde, hat dieser so hergestellte Ersatzbaustoff dennoch nicht den Produktstatus erreicht.  Auch wenn RC-Baustoffe nicht in gleichem Maße wie Primärbaustoffe überall eingesetzt werden können und die Lebensdauer unterschiedlich ist, kann der Einsatz einen wertvollen Beitrag zum Ressourcenschutz sein. Das Abfallende ist die Voraussetzung für das Gelingen einer echten Kreislaufwirtschaft. Nur wenn RC-Baustoffe einen Produktstatus bekommen, wird dadurch mehr gebaut werden.

Wenn wir die Akzeptanz von mineralischen Ersatzbaustoffen erhöhen wollen, darf die güteüberwachte Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen, die aus Rückbaumaterial gewonnen werden und dementsprechend aus dem Kreislauf heraus - und nach einer güteüberwachten Aufbereitung – wieder in den Kreislauf hineingebracht werden, kein Abfall mehr sein. Der definierte Produktstatus von mineralischen Ersatzbaustoffen führt dementsprechend zu einer höheren Akzeptanz bei der ausschreibenden Seite. Das „Produkt“ einer Aufbereitungsanlage würde kein „Abfall“ mehr sein, damit würde die Genehmigungspflicht für Abfalllagerflächen wegfallen. Transportfahrzeuge die Bauprodukte transportieren, würden keine „Abfälle“ mehr transportieren und die hierfür notwendigen Sondergenehmigungen könnten wegfallen. Ein großer Teil des Verwaltungsaufwandes, in Form von Genehmigungsverfahren würde entfallen und damit Zeit und Geld sparen.

In der EBV fehlen weiterhin praxistaugliche Regelungen für die Analyse der mineralischen Bauabfälle. Hier führt die EBV ein neues um ein vielfaches aufwändigeres Analyseverfahren ein, dass aber keine entscheidenden Mehrwerte zu den bewährten DIN-genormten Analyseverfahren generiert. Die Durchführung der neuen Analyseverfahren führen zu einer enormen Kostensteigerung für die Unternehmen, sowie zu längeren Untersuchungszeiten. Beides schlägt sich auf die Preise für Ersatzbaustoffe nieder.

Die in der EBV eingeführten Dokumentationspflichten führen ebenfalls zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand bei den Unternehmen. Hier braucht es digitale Lösungen, die den Aufwand für die Unternehmen reduzieren und von den zuständigen Behörden genutzt werden können.

Vorteile der Programmanpassung sind:
Mit dem Produktstatus von güteüberwacht hergestellten Ersatzbaustoffen, einer sinnvollen praxistauglichen Analyse von Ersatzbaustoffen und einer machbaren und damit auch nutzbaren Dokumentation des Einbaus von Ersatzbaustoffen.