Der Gesetzgeber war seinerzeit davon ausgegangen, dass es für rund 25 Prozent der Ladengeschäfte Ausnahmen geben soll. Tatsächlich lehnt die Finanzverwaltung in fast allen Fällen entsprechende Ausnahmeanträge ab. Linnemann: „Hier handelt die Finanzverwaltung anders, als wir im Bundestag damals beabsichtigt haben. Olaf Scholz muss da nachbessern.“
Der Vorsitzende der MIT-Steuer- und Finanzkommission und für das Thema zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sebastian Brehm fordert außerdem, die Übergangsfrist für ältere Registrierkassen zu verlängern: „Wir haben die paradoxe Situation, dass Ladenbesitzer mit Registrierkassen, die vor 2010 gekauft wurden, seit 1. Januar verpflichtet sind, neue manipulationssichere Systeme anzuschaffen, die es aber noch gar nicht gibt.“ Für alle anderen gebe es vom Bundesfinanzministerium eine Übergangsfrist bis 1. Oktober 2020, weil erst dann die geforderten Kassensysteme im Markt vorhanden seien. „Der Finanzminister muss diese Übergangsfrist natürlich allen gewähren, weil wir doch keinem Ladenbesitzer zumuten können, innerhalb eines Jahres zwei Kassensysteme zu erwerben beziehungsweise ein neu gekauftes nach kurzer Zeit teuer nachzurüsten.“
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