Der Staat hatte 2005 angesichts knapper Kassen die Unternehmen verpflichtet, ihre Sozialabgaben für die Mitarbeiter nicht mehr im Folgemonat, sondern im laufenden Monat zu zahlen. Dies sollte eine vorübergehende Liquiditätshilfe für die Sozialkassen zu Lasten der Unternehmen sein. Die Reform wurde jedoch nie zurückgenommen, obwohl die Krise der Sozialkassen längst überwunden ist. Nun wäre aus Sicht von MIT-Chef Linnemann der richtige Zeitpunkt, das alte Versprechen einzulösen: „Viele Unternehmen sind wegen der Corona-Krise in akuten Zahlungsschwierigkeiten und benötigen dringend Liquidität. Deshalb ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, dass der Staat seine von den Unternehmen geliehene Liquidität zurückgibt.“ Ein weiterer Vorteil dieser Maßnahme wäre die Abschaffung von Bürokratiekosten. Momentan müssen Arbeitgeber bei Beschäftigten mit wechselnden Löhnen die Sozialabgaben zweimal berechnen: bei der Vorauszahlung und im Nachhinein. Dies wäre mit dem Wegfall der Vorfälligkeit nicht mehr notwendig.
Linnemann: „Wenn es technisch möglich ist, sollten wir das noch für die Märzzahlungen umsetzen, die dann erst im April fällig werden. Wenn das nicht so schnell geht, soll die Reform aber spätestens ab April greifen.“
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