Aktueller Status:
1. In der Krise hat die private Wirtschaft ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit bewiesen und maßgeblich zur Bewältigung beigetragen. Darum muss auch in Krisen gelten: Der Staat muss sich auf seine Kernfunktionen beschränken. Privat vor Staat.
2. Die Dezentralität von IT-Lösungen in Bund, Länder und Kommunen steht Effizienz und schnellen Lösungen erheblich im Wege. Hier müssen alle Prozesse auf den Prüfstand gestellt und Systemlandschaften bundesweit vereinheitlicht werden. Nicht schnittstellentaugliche Systeme sind aufzugeben. Der Datenschutz ist ein wichtiges, aber kein absolutes Rechtsgut. Er muss da zurückstehen, wo überwiegende Interessen dies gebieten.
3. Deutschland braucht eine neue Kultur des Machens – auch wenn dabei Fehler passieren können und werden. Es ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu etablieren, bei dem Fehlentwicklungen bewertet und positive Folgerungen gezogen werden.
4. Für mehr Krisenszenarien müssen im Vorfeld agile Notfallpläne erarbeitet und den Verantwortlichen bekannt gemacht werden. Durch systematische Schulungen soll die Umsetzung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
5. Es ist ureigenste Aufgabe der Politik, Verantwortung für Entscheidungen zu tragen. Diese Verantwortung kann nicht delegiert und muss institutionell klar zugeordnet werden. Entscheidungen sind nachvollziehbar und transparent zu kommunizieren und zu begründen.
6. Die Krise hat gezeigt, wie wichtig hochklassige Forschung in Deutschland für Deutschland und die Welt ist. Um den Forschungsstandort für Gesundheitsgüter zu stärken, müssen die Rahmenbedingungen für die klinische Forschung verbessert werden. Ferner muss der systematische Datenzugang für private Forschung sichergestellt werden.
7. Der freie Personen- und Warenverkehr in der EU muss sichergestellt werden. Mangelsituationen, insbesondere im medizinischen Bereich, müssen vermieden werden. Fragen zur Reservehaltung sind darum ebenso wie die Produktionsfähigkeit in Deutschland oder zumindest Europa zu klären. Die Wirtschaft ist insbesondere in Krisenzeiten frühzeitig einzubinden.
8. Zur personellen Ausstattung des Gesundheitswesens muss ein nationaler „Aktionsplan Gesundheit und Pflege“ erstellt werden, der auch jenseits reiner Vergütungserhöhungen, Maßnahmen festlegt, um den Fachkräftebedarf langfristig zu sichern. Zudem müssen einheitliche Regelungen – z.B. für soziale Auswahlkriterien und Sprachkenntnisse – für die Anwerbung von Fachkräften gefunden werden. Die Verfahrensdauer im Zuwanderungsprozess sollte insgesamt verkürzt werden.
9. Wird zum Bevölkerungsschutz die wirtschaftliche Betätigung staatlich eingeschränkt oder verboten, müssen Entschädigungsleistungen und unmittelbare Folgekosten von der Allgemeinheit getragen werden. Wir brauchen möglichst viel allgemeine und aufeinander abgestimmte Instrumente, die sektorübergreifend zum Einsatz kommen, und möglichst wenige „Branchenlösungen“ oder gar Einzelmaßnahmen für Unternehmen. Die Hilfsmaßnahmen müssen zielgenau ausgerichtet und laufend evaluiert werden. Gleichzeitig müssen die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Hilfen schnell, einheitlich und digital erfolgen. Dazu sollen die Strukturen der Finanzverwaltung zwingend genutzt werden.
10. Ohne verlässliche Zahlen und Fakten lassen sich keine guten Entscheidungen treffen. An zentraler Stelle ist ein unabhängiger und auf breiter wissenschaftlicher Basis aufgestellter Pandemiebeirat zu errichten, welcher die Situation nach bestem Stand der Wissenschaft feststellt und in ihrer Kritikalität bewertet. Aus den Erkenntnissen eines solchen Pandemiebeirates sollen Handlungsanweisungen erstellt werden, die in Schnellverfahren durch die Politik umzusetzen sind.
11. Sämtliche vorgeschlagenen Maßnahmen sollen engmaschig extern evaluiert und die Ergebnisse der Evaluation sollen transparent gemacht werden. Jedes Jahr muss ein Krisenpräventionsgipfel mit den Entscheidungsträgern von Bund, Ländern und Kommunen, Hilfsorganisationen, Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt werden, auf denen die Zwischenergebnisse ausgewertet werden.
12. Abschließend: In der Krise ist der Blick für die Ganzheitlichkeit von Politik verloren gegangen. Maßnahmen wurden singulär betrachtet ohne Neben- und Folgewirkungen. Wir brauchen daher wieder eine Politik der 360-Grad-Sicht und des Abwägens von Interessen auf Basis einer Risiko-Nutzen-Betrachtung.
I. ENTSCHEIDUNGSKOMPETENZEN, RESSORTZUSTÄNDIGKEITEN, GRUNDRECHTEABWÄGUNGEN, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ
Problemanalyse
• In der Krise wurden politische Entscheidungen, die immer auf einer transparenten Abwägung aller Rechtsgüter beruhen und demokratisch legitimiert sein müssen, auf „die Wissenschaft“ verlagert. So war nicht hinreichend klar, wer für Entscheidungen Verantwortung trägt und welche Entscheidungsspielräume der Politik vorbehalten bleiben müssen. Außerdem wurden wissenschaftliche Erkenntnisse zu wenig in ihrer Breite und Unterschiedlichkeit bewertet, sondern sehr einseitig selektiert.
• Krisenreaktionspläne für eine pandemische Situation waren zwar vorhanden, wurden aber politisch im Vorfeld nicht umgesetzt.
• Der Föderalismus zeigt Stärken, aber auch Schwächen in der Pandemie. Insbesondere hat die Politikverflechtung zwischen den Ebenen zu Entscheidungsblockaden und nicht sachgerechten Kompromissen geführt und die schnelle Entwicklung von neuen Lösungen wurde gebremst.
• Die beispiellose Einschränkung von Grundrechten war bundeslandspezifisch geregelt und heterogen. Es entstand zudem der Eindruck, dass grundrechtseinschränkende Maßnahmen ohne die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung getroffen wurden.
• In der Krise hat sich ein überdehntes Staatsverständnis etabliert, weil vom Staat die Vermeidung sämtlicher Risiken und der Ausgleich sämtlicher Folgen erwartet wurde. Es fehlte an klaren Maßstäben und institutionellen Verfahren dafür, eine besondere Notlage festzustellen zu erkennen und wieder zu beenden. So besteht die Gefahr, dass man sich an Krisenrhetorik gewöhnt und die Ausdehnung der grundrechtsrelevanten Staatstätigkeit zur Gewohnheit werden lässt.
Um Entscheidungskompetenzen zu stärken und Ressortzuständigkeiten abzugrenzen stellt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) folgende Forderungen:
• Zur Einschätzung einer pandemischen Lage ist ein politisch unabhängiges Gremium (ständige Kommission aus Naturwissenschaftlern, Medizinern, Juristen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern und Ethikern) einzusetzen. Das Gremium erarbeitet Empfehlungen und evaluiert laufend die Situation.
• Politische Entscheidungen müssen transparent kommunizieren werden, politische Verantwortungen sind klarzustellen. Wissenschaft ist ein analytischer z.T. deskriptiver Prozess, der sich kontinuierlich einem gesellschaftspolitischen Sachverhalt, aber auch naturwissenschaftlichen Phänomenen annähert und keine politischen Entscheidungen trifft. Unter dieser Prämisse sind die Verantwortlichkeiten während der Pandemie im politischen Raum zu verorten, während die Wissenschaft lediglich die Leitplanken zu den Entscheidungsspielräumen setzt.
• Die bisherigen Funktionen des RKI als ausführende Bundesbehörde und als politikberatender Think Tank müssen institutionell getrennt werden.
• Bei Parlamentsbeschlüssen zu einer epidemischen Lage mit schwerwiegenden Grundrechtseingriffen müssen Verordnungen und Erlasse der Exekutive unter einen Parlamentsvorbehalt gestellt werden. Gleichzeitig muss ein Sonderrechtsweg eröffnet werden, damit verfassungsrechtliche Fragen schnell geklärt werden.
• Es muss innerhalb der Bundes- oder Landesregierung durch Kabinettsbefassung sichergestellt werden, dass Gesetze, Verordnungen und Erlasse den gleichen Prämissen folgen und Widersprüche zwischen Rechtsgebieten wie Gesundheitsschutz, Arbeitsrecht und Bildungsrecht vermieden werden.
• Die Aufgabenteilung von Bund (militärischer Krisenfall), Ländern (Gefahrenabwehr), Kommunen (lokale Umsetzung und Anpassung von Vorgaben) hat sich bewährt. Allerdings ist die Verflechtung von Zuständigkeiten zu reduzieren und müssen autonome Entscheidungsräume im Sinne des Subsidiaritätsprinzips gestärkt werden. In diesem Rahmen muss über ein Bundeskrisengesetz geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen der Bund die Gefahrenabwehr vorübergehend an sich ziehen kann.
• Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich mit ihren Empfehlungen an die Länder als Krisengremium nicht bewährt. Stattdessen muss unter engen Voraussetzungen definiert werden, wie exekutive Einzelentscheidungen in einer Krisensituation getroffen und für alle Bundesländer verbindlich umgesetzt werden können.
• Faktisch wird die Bundeswehr seit Jahrzehnten im Krisenfalle im Inneren eingesetzt. Es ist überfällig, dass dies auch verfassungsrechtlich anerkannt und geregelt wird.
• Die im Grundgesetz derzeit nur für den Verteidigungsfall vorgesehene Notstandsverfassung zur Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung muss auch auf sonstige Krisenfälle von gleichartiger Relevanz übertragen werden. Ziel muss dabei sein, die Freiheitsrechte durch rechtsstaatliche Grundsätze zu sichern und den Staat unter dieser Prämisse handlungsfähig zu machen.
• Zur Bewältigung der Krise müssen Ausnahmen zu sonst geltenden Vorschriften bei Datenschutz und Datensicherheit gelten.
• Es braucht robuste Regeln dafür, dass es in Krisenzeiten nicht zu einer übermäßigen Verschuldung und einer Kollektivierung von Haushaltsrisiken kommt. Mit (beginnender) Beendigung der Krise sind zusätzliche Staatstätigkeiten sofort zurückzufahren, eine Verstetigung darf nicht stattfinden.
• Auch unter Krisenbedingungen muss es einen Vorrang privatwirtschaftlicher Initiative vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand geben.
II. BESCHAFFUNG, INFRASTRUKTUR UND BEVORRATUNG LEBENSWICHTIGER GÜTER
Problemanalyse
Die Corona-Krise machte auch viele Defizite bei der Beschaffung, Infrastruktur und Bevorratung lebenswichtiger Güter deutlich. Um nur einige wenige zu benennen:
• Grenzschließungen, Einschränkungen der Lieferketten, Stilllegungen von Betrieben und Infrastruktur etc. führten zu erheblichen Produktionsausfällen und Lieferengpässen.
• Produkte, an denen durch die Krise ein erhöhter Bedarf bestand (bspw. Masken, Tests und Impfstoff), waren nicht zu erhalten, wurden nicht schnell genug produziert oder es wurden völlig überzogene Preise gezahlt.
• Zum Teil war nicht bekannt, wo und wie viele Produkte vorhanden oder zu beschaffen waren. Unternehmen, die sich an Beschaffungsprogrammen beteiligen und dabei teilweise auch ihre Produktlinien umstellen wollten, waren zudem mit unklaren Zuständigkeiten und Regularien sowie einer Vielzahl unterschiedlicher Informationsquellen konfrontiert.
• Auch die Wirtschaft litt unter Corona-Maßnahmen, die teilweise nicht transparent und in ihren regionalen Unterschieden oft nicht nachvollziehbar waren. Dies führte nicht nur zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand für die Wirtschaft, sondern zum Teil zu echten Produktionshindernissen.
• Der Wirtschaft wurde durch ein riesiges Regelungspaket ein großer Teil der Pandemiebekämpfung auferlegt (Sicherheitsvorkehrungen, Homeoffice, Testpflicht, Entschädigung nach IfSG, etc.), ohne sie in den Gesetzgebungsprozess voll einzubinden und ohne die praktische Umsetzbarkeit, die finanziellen Belastungen und betrieblichen Belange zu berücksichtigen.
• Insbesondere die Anfänge der Impfungen durch Betriebsärzte haben erneut den Mangel an Betriebsärzten deutlich gemacht.
Um die Beschaffung, Infrastruktur und Bevorratung lebenswichtiger Güter zu jeder Zeit sicherzustellen stellt die MIT folgende Forderungen:
• Es müssen Rechtsregelungen für Haushalt, Personal und Beschaffungen geschaffen werden, die bei bestimmten Schadenslagen sofort aktiviert werden können.
• Zur Krisenbewältigung braucht es strategischer Reserven des Staates. Hierzu sind die Bedarfe vorab festzustellen und gegebenenfalls auf europäischer Ebene abzugleichen.
• Ein etwaiger zu erwartender oder bestehender Mangel an Produkten, Engpässen und Bedarfe muss frühzeitig durch die Bundesverwaltung erkannt und kommuniziert werden. Es bedarf klarer administrativer Strukturen innerhalb der Bundesregierung und für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Es bedarf auch leistungsfähiger Strukturen für die Beschaffung im Ausland.
• Beteiligt werden müssen neben öffentlichen Stellen zwingend auch die Wirtschaft, vertreten durch die betroffenen Verbände, deren schnelles Handeln sich an die Bedarfsfeststellung anschließt. Der enge Austausch und die Einbindung der Wirtschaft ist hier in jeder Phase unverzichtbar. Eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation muss geplant sein und sofort in einer Krise aktiviert werden.
• Die Zuständigkeitsverteilung muss dabei geregelt sein und kommuniziert werden. Die Wirtschaft braucht Ansprechpartner, die für kurzfristige Anfragen – beispielsweise zu Zulassungsanforderungen – zur Verfügung stehen und mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet sind.
• Die festgestellten Engpässe und Bedarfe müssen der Wirtschaft ohne politische Rücksichtnahme unverzüglich transparent gemacht und dabei etwaige rechtliche Hindernisse beseitigt werden, damit diese sehr schnell entsprechende Produktionen planen, aufbauen und anlaufen lassen. Schließlich haben Unternehmen in der Regel die Fähigkeit, sich zügig auf neue Bedarfe einzustellen. Das gehört zum Einmaleins einer Marktwirtschaft.
• Die hergestellten Produkte sollten idealerweise von den Bedarfsträgern über zentralisierte Austauschplattformen, oder – soweit vorhanden – branchenspezifischen Vertriebswege, vertrieben und bezogen werden können. Es geht darum, virtuelle Marktplätze für diese Produkte zumindest in Krisenzeiten zu schaffen. Diese Austauschplattformen sind einzuplanen und im Krisenfall bei Bedarf zu aktivieren. Die frühzeitige Einbindung der Wirtschaftsverbände ist auch hier wichtig, beispielsweise um bereits bestehende Plattformen und Vertriebswege der Wirtschaft zu nutzen.
• Die digitale Erfassung von Produkten ermöglicht auch die dezentrale Verteilung und ggf. auch die Stützung auf private Verteilung.
• Der freie Personen-, Waren- und Wirtschaftsverkehr in der EU muss sichergestellt bleiben. Offene Märkte und länderübergreifende Zusammenarbeit können/kann die negativen Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt und die Lieferketten reduzieren. Dies ist auch Voraussetzung für eine leistungsfähigere Gesundheitsversorgung. Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung des entsprechenden gegenseitigen Verhaltens aller Staaten. Nationale und europäische Behörden müssen sich besser abstimmen. Die Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA) muss die europäische Säule für große Krisenlagen sein.
• Verkehrsrechtliche Regelungen wie Sonn- und Feiertagsfahrverbote sollten schnell temporär außer Kraft gesetzt werden können, um die Versorgung mit wichtigen Gütern in Krisenzeiten sicherzustellen. Immer vorausgesetzt, dass dadurch keine gesundheitlichen Risiken entstehen oder verstärkt werden.
• Planungs- und Genehmigungsverfahren für Gesundheitsgüter gilt es zu beschleunigen. So könnte die Attraktivität des hiesigen Produktionsstandorts erheblich erhöht werden. Damit einher gehen dann auch ausreichende Kapazitäten der Zulassungsstellen und die Einrichtung von verantwortlichen Notzulassungen.
• Eine erweiterte Diversifizierung von Lieferketten sowie die Förderung flexibler Produktionseinheiten ermöglicht erwarteten Produktengpässen in Krisenfällen schnell entgegenzuwirken.
• Die betriebsärztliche Versorgung muss gestärkt werden. Erfahrungen aus der Corona-Krise müssen zudem genutzt werden, um insbesondere Beschäftigten von kleinen und mittleren Betrieben bei zukünftigen Gesundheitskrisen zügiger pragmatische Impfangebote zu machen. Zum Beispiel dadurch, dass mobile Impfteams in die Betriebe kommen.
Durch die Schaffung bestimmter Instrumentarien wie Austauschplattformen kann sichergestellt werden, dass staatlicherseits Produktengpässe schnell erkannt und dann auch entsprechend mit den konkreten Anforderungen zur Bewältigung der Engpässe kommuniziert werden. So kann die Wirtschaft dann ihrerseits entsprechend auf die Engpässe reagieren und produzieren. Die jeweiligen Aufgaben von Staat und Wirtschaft bleiben dabei klar getrennt, wobei die Wirtschaft im Bereich der Produktion zuständig sein muss.
Zur Feststellung und Vermeidung materieller Bedarfe bietet die NRGS (Nationale Reserve Gesundheitsschutz) eine gute Ausgangsbasis. Es braucht ein Instrumentarium, das durch Marktanalysen und Bedarfsermittlungen in geeigneter Weise und frühzeitig drohende Materialengpässe feststellt. Dies ist originäre staatliche Aufgabe.
Der Austausch zwischen Staat, Gesundheitswesen und Wirtschaft im Vorfeld und während jeder Phase einer Krise ist sicherzustellen, auch um den laufenden Prozess stetig nachbessern zu können.
Die Wirtschaft ihrerseits wird hierdurch in die Lage einer schnelleren bedarfsgerechten Reaktion versetzt und kann ihre Produkte dann dem Staat zur Abnahme anbieten.
III. PROZESS-, ORGANISATIONSMANAGEMENT UND DIGITALISIERUNG
Problemanalyse
Auch wenn Deutschland bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie navigiert ist, so offenbaren oft erst solche Stresssituationen die Schwachstellen von Organisationen und Prozessen. Auch Corona hat dementsprechend gravierende Defizite bzw. Potentiale offenbart. Klassische Grundprinzipen wie klare Verantwortlichkeiten, Verbindlichkeit von Rollen, Transparenz im Vorgehen und von Entscheidungen sind nicht hinreichend ausgeprägt. Erschwerend hat die vielfach antiquierte technische Ausstattung in vielen Behörden überrascht. Redundanzen auf der einen Seite und der fehlende Zugang zu vorhandenen Daten und Kapazitäten auf der anderen Seite bedingen bisweilen enorme Zusatzaufwände und Qualitätsverluste in wichtigen Prozessen. So liegen beispielsweise den Finanzämtern die relevanten Informationen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und effizienten Bewertung von Förderansprüchen vor. Es können jedoch weder die Daten genutzt werden noch wurden die Finanzämter geeignet in die Prozesse eingebunden.
Signifikant ist die unzureichende vertikale und horizontale Bindung sowohl in Entscheidungsprozessen über alle Instanzen – Bund/Länder/Kommunen – sowie auch den domänenübergreifend handelnden Organisationen vom Gesundheitswesen, Dienstleistern bis zu Logistik und Beschaffung.
Auffällig ist, dass je „politischer“ die Verantwortlichkeiten werden, desto fragwürdiger und weniger plausibel werden die Entscheidungen und Handlungen. Bis heute sind für viele an den Prozessen Beteiligte als auch für die Bürger im Allgemeinen die Kompetenzen diverser Gremien nicht nachvollziehbar und entsprechend auch nicht umsetzbar. Von der Bundesregierung getroffene Entscheidungen werden von Bundesländern und teilweise bis hin auf Gemeindeebene individuell ausgelegt oder gar ignoriert. So haben sich skurrile Situationen entwickelt, wonach in zahlreichen Regionen Bürger, die Gemeinde- und Ländergrenzen überschreiten, in einem Regelchaos verloren gehen. Dies reicht von der Arbeitsplatzorganisation, Ausgehverboten bis hin zur Kinderbetreuung sowie Kultur- und Freizeitgestaltung: während in einem Ort ab 22 Uhr Ausgehverbot angeordnet ist, finden im Nachbarort Volksfeste statt. Auch allgemeinbildende Schulen und Hochschulen, sowie Bereiche der Beruflichen Bildung blieben von einem Regelchaos nicht verschont. Hier führten aufwändige uneinheitliche Hygienekonzepte, sowie tagesaktuell angepasste Anforderungen an Testpflichten und andere Maßnahmen zu großen Herausforderungen.
Entscheidend in plötzlich auftretenden Krisensituationen sind Spontanität in der Entscheidungsfindung und Geschwindigkeit in der Umsetzung von Lösungen. Bei politikgetriebenen Prozessen wollen jedoch alle mitreden und entscheiden. Erschwerend kommt hinzu, dass aus Angst vor Fehlern überreguliert wird mit dem Effekt, dass dringend benötigte Soforthilfen nicht nutzbar werden.
Für überregionale Pandemien oder vergleichbar gelagerte Krisensituationen fordert die MIT, dass klare Regeln und Verantwortlichkeiten entwickelt werden:
• Zentralisierung von Umsetzungen: Für Entscheidungen und Aufgaben muss möglichst eine Instanz gefunden werden, die dies stellvertretend für alle tun kann. Beispielsweise darf nicht jede Gemeinde ihre eigene APP mit lokalen Wissenschaftlern und IT-Häusern entwickeln und korrelierende Prozesse gestalten.
• Es muss ein Rollenmodell zur effizienten und für alle verbindlichen Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf allen Ebenen geben - von der Bundesebene bis hin zur Gemeindeebene.
• Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden muss eine geeignete Organisationsstruktur erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe braucht verbindliche Kompetenzen, ggf. auch unter Aushebelung bekannter föderaler Strukturen und Rechte.
• Wir brauchen auch Mut zu Fehlern. Die Angst vor Missbrauch von Hilfen darf nicht dazu führen, dass 99% der Berechtigten, die Hilfen nur nach unverhältnismäßig hohem bürokratischem Aufwand, zu spät oder überhaupt nicht erhalten. Die schwarzen Schafe können nachgängig gesucht werden (Verhinderungsfehler versus Ermöglichungsfehler).
• Politik reduzieren/ausschalten: Es muss eine klare Abgrenzung der politisch notwendigen Entscheidungen geben. Die Politik soll bei Aufgabenstellungen, welche von „Profis“ verantwortet werden können, ausgeschaltet werden. Dies betrifft z.B. Bereiche der Logistik, Beschaffung und Softwareentwicklung.
• Wir fordern einen verbindlichen Rahmen. Dazu zählt es auch den Beginn einer Pandemie und das Ende zu bestimmen. Es müssen klare Indikatoren für Ausnahmezustände – besonders freiheitsbeschränkende Maßnahmen - definiert werden und die Dauern, wie lange sonst allgemein gültige Regelungen außer Kraft gesetzt werden dürfen.
• Ferner muss eine frühzeitige und engere Einbindung von zuständigen Stellen in die Entscheidungsfindung der Länder erfolgen. Neben der schulischen soll dabei auch die Berufliche Bildung mitgedacht werden. Erforderlich ist eine länderübergreifende Verständigung, um Bildungseinrichtungen nach nachvollziehbaren Kriterien möglichst bundesweit offenzuhalten oder – im Falle von unvermeidbaren Schließungen – digitale Lösungen für die angehenden Absolventen zu finden.
IV. AUFBAU EINES INFORMATIONSSYSTEMS, AUSBAU DER KRISENFÄHIGKEIT DES GESUNDHEITSSYSTEMS, DIE ROLLE DER AKTEURE
Problemanalyse
Die Corona-Krise hat die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems gefordert und auf eine harte Probe gestellt. Bund und Länder, stationäre und ärztliche Versorgung, Gesundheitsämter, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Robert Koch Institut (RKI) und auch die wissenschaftlichen Ratgeber kamen sehr schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Weltweit sind Infektionserkrankungen die häufigste Todesursache. Pandemien werden durch die wachsende Bevölkerung und eine gleichzeitig erhöhte Mobilität der Menschen immer häufiger auftreten. Die ausgelöste Extremsituation zeigte deutliche organisatorische und kapazitäre Limitationen, aber auch positive Ansätze, die es zu stärken gilt.
Positive Ansätze, die es zus stärken gilt:
• Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser haben das System vor größerem Schaden bewahrt, vor allem konnten Krankenhäuser auch im weltweiten Vergleich in relativ kurzer Zeit eine hohe Zahl an Intensivbetten bereitstellen.
• Apotheken und andere Anbieter, wie Kassenärztliche Vereinigungen konnten Engpässe vor allem bei der persönlichen Schutzausstattung und Hygienemitteln privatwirtschaftlich auffangen.
• Innovative Firmen haben ungewöhnlich schnell Schutzausrüstung (PSA), Impfstoffe und verlässliche Diagnostika zur Verfügung stellen können.
Defizite, die es zu beheben gilt:
• Viele Datenwurden unvollständig erhoben, nicht korrekt ausgewertet und schlecht kommuniziert. Das gilt insbesondere für das Versäumnis, die Inzidenzen Geimpfter und Ungeimpfter separat auszuweisen und zu kommunizieren.
• Eine konsequente Kontaktverfolgung als eine der Hauptmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie war nicht möglich.
• Es gab große Defizite beim ministerialen Beschaffungsmanagement von persönlicher Schutzausrüstung und Unklarheit bei deren Zertifizierung.
• Gefährliche Engpässe entstanden bei pharmazeutischen Rohstoffen, vor allem bei Generika.
Vor diesem Hintergrund stellt die MIT folgende Forderung zur Stärkung der Krisenresilienz des Gesundheitssystems:
• Die Digitalisierung und Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes muss weiter vorangetrieben werden. Dazu gehört auch der Aufbau eines Impf-Informationssystems.
• Die Erhebung von Daten muss nach vorgegebenen Standards in Echtzeit erfolgen. Ferner sollen die Ergebnisse zur Anpassung der Datenerhebung durch den Pandemiebeirat rückgekoppelt werden
• Es müssen Genehmigungs- und Verwaltungsprozesse verschlankt, sowie Anreize für die Erforschung und Herstellung von Medizinprodukten und Wirkstoffen in Deutschland geschaffen werden.
• Auf der Basis festgelegter ethischer und wissenschaftlicher Normen (z.B. im Bereich der Gentechnik) soll die vorurteilsfreie Forschung weiter gestärkt werden. Hier darf es keine ideologischen Einschränkungen geben.
• Zur personellen Ausstattung des Gesundheitswesens muss ein nationaler „Aktionsplan Pflege“ erstellt werden, der auch jenseits reiner Vergütungserhöhungen, Maßnahmen festlegt, um den Fachkräftebedarf langfristig zu sichern. Zudem müssen einheitliche Regelungen – z.B. für soziale Auswahlkriterien und Sprachkenntnisse – für die Anwerbung von Fachkräften gefunden werden.
• Die Hygiene- und Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung muss intensiver gefördert werden, um den Erfordernissen einer wachsenden und mobilen Weltbevölkerung auch in Zukunft gerecht zu werden.
V. STEUER- UND FINANZPOLITISCHE MAßNAHMEN IN NOTSTANDSSITUATIONEN (KURZ-, MITTEL-, LANGFRISTIG)
Problemanalyse
In Krisensituationen durch exogene Schocks und extreme Notlagen (z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, Zusammenbruch des Finanzsystems) ist es sinnvoll und richtig, dass der Staat betroffene Unternehmen, ihre Beschäftigten und Auszubildenden befristet unterstützt, um dauerhaften Schaden abzuwenden, Kaskadeneffekte zu begrenzen und eine schnelle Erholung zu ermöglichen.
Die Auswahl der Instrumente und Maßnahmen waren jedoch oft nicht zielgenau und nur schwer administrierbar. Die Hilfe hat die tatsächlich betroffenen Unternehmen nicht schnell genug erreicht und viele Mitnahmeeffekte erzeugt, anstatt die jeweiligen betrieblichen Problemlagen tatsächlich zu mildern. Krisen- und Hilfsmaßnahmen wurden im Verlauf einer Krisensituation zu spät evaluiert und schleppend angepasst. In der Regel erfordern unterschiedlichen Krisenphasen eine unterschiedliche Justierung von passgenauen Unterstützungsmaßnahmen (z.B. Liquiditätssicherung, Eigenkapitalstärkung, Beschäftigungssicherung, Hilfen zum Lebensunterhalt, Wachstums- und Investitionsanreize). Krisenhilfen allein reichen nicht aus. Eine erfolgreiche Krisenbewältigung braucht immer auch Rahmenbedingungen für den Neustart.
Vor diesem Hintergrund stellt die MIT folgende Anforderungen an die Ausgestaltung von Hilfsmaßnahmen:
• Das Volumen und die Dauer sämtlicher Krisenmaßnahmen (z.B. Lockdown) und insbesondere der Hilfsmaßnahmen sollten zielgenau ausgerichtet und laufend evaluiert und nachjustiert werden – nach dem Prinzip: So viel wie nötig, so wenig wie möglich und so schnell wie möglich, so kurz wie nötig. Jegliche Auszahlung der Hilfen nach dem Gießkannenprinzip („Helikoptergeld“), die Fehlanreize und Mitnahmeeffekte mit sich bringt, lehnen wir ab.
• Wir brauchen möglichst viel allgemeine Instrumente, die sektorübergreifend zum Einsatz kommen, aufeinander abgestimmt sind und möglichst wenige „Branchenlösungen“ oder gar Einzelmaßnahmen für Unternehmen. Hilfen für einzelne Branchen sind nur gerechtfertigt, wenn nur ihre Tätigkeit beeinträchtigt ist. Wird zum Bevölkerungsschutz die wirtschaftliche Betätigung staatlich eingeschränkt oder verboten, müssen Entschädigungsleistungen und unmittelbare Folgekosten von der Allgemeinheit getragen werden. Der Staat darf Unternehmen nicht erst in den Lockdown schicken und sie dann alleine lassen.
• Die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Hilfen müssen schnell, einheitlich und digital erfolgen. Hier gilt es zuvorderst auf bestehende Instrumente und etablierte Strukturen zu setzen, anstatt neue Strukturen und Verfahren aufzubauen. Prädestiniert sind Finanzverwaltungen und Einzugsstellen der Sozialversicherungsbeiträge, sowie Geschäfts- und Förderbanken und z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Betroffene Unternehmen brauchen gerade in Krisensituationen einen verlässlichen und in sich stimmigen Instrumentenkasten mit einfacher Methodik.
• Die Zugangsvoraussetzungen und Programmkonditionen, sowie die Auslaufphase von Hilfen müssen sensibel und klug organisiert werden. So müssen Branchenspezifika, wie Saisonware, einheitlich abgebildet und Rückzahlungs- und Schlussrechnungs-Modalitäten einheitlich und sinnvoll ausgestaltet werden. Nichtrückzahlbare Zuschüsse müssen beim krisenbedingten Rückgang des Betriebsergebnisses ansetzen, anstatt Umsatzverluste (November-/Dezemberhilfe) oder bestimmte Fixkosten (Überbrückungshilfe) auszugleichen.
• Befristete Mehrwertsteuersenkungen lehnen wir wegen des hohen Umstellungsaufwands für die betroffenen Unternehmen ab. Der hohe Administrationsaufwand war in einigen Teilen weder erfüllbar, noch im Verhältnis zur Steuerersparnis. Hier gilt es große Ausnahmen und Billigkeitsregeln zu schaffen, damit nicht jede verspätete oder unkonkrete Preisauszeichnung oder Umsatzsteuerberechnung nachträglich sanktioniert wird. Das Auslaufen der Hilfsmaßnahmen muss verantwortungsvoll über Steuerverfahrenserleichterungen erfolgen, um sog. „Bumerangeffekte“ für die Wirtschaft zu vermeiden.
• Die steuerlichen Maßnahmen zu Schonung von Liquidität in der Krise (u.a. Stundungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Vollstreckungsverzicht) haben sich bewährt und sollten in künftigen Krisen erneut gewährt werden. Der Verlustrücktrag sollte als breitenwirksame Maßnahme betragsmäßig ausgebaut und zumindest in Krisenzeiten auch über einen längeren Zeitraum von z.B. 3 Jahren möglich sein. Ungewollte mittelbare Folgeeffekte wie z.B. negative Auswirkungen von Lockdowns und Kurzarbeit auf die Erbschaftsteuerverschonung für Betriebe müssen abgemildert werden.
• Die Hilfen von heute sind die Schulden von morgen: Die Krisenkosten müssen transparent in den öffentlichen Haushalten und Sozialversicherungssystemen bilanziert werden. Nach Überwindung einer Krise bedarf es einer fairen Lastenverteilung bei Steuer- und Beitragszahlern. Krisenbedingte Ausgaben der Sozialversicherungssysteme sind aus dem Steuerhaushalt auszugleichen, um den Gesamtsozialversicherungsbeitrag stabil zu halten.
Für die kommende Legislaturperiode fordert die MIT folgende Vorsorgemaßnahmen zur Stärkung der Krisenresilienz:
• Da nach Einschätzung von Experten Krisenwahrscheinlichkeiten zunehmen, sollte ein bewährter und - wo erforderlich nach den Erfahrungen der Corona-Krise - weiterentwickelter Instrumentenkasten vorgehalten werden und schnell reaktivierbar sein. Wir fordern eine ressortübergreifende und soweit nötig auch mit der EU-Kommission vorabgestimmte (z.B. Beihilferecht) Prüfung, an welchen Stellen der Staat seine Reaktionsfähigkeit erhöhen kann, damit Hilfsinstrumente in künftigen Krisen schneller scharf gestellt werden können.
• Die Schuldenaufnahme in öffentlichen Haushalten zur Krisenbewältigung braucht klare Regeln und darf nicht politisch missbraucht werden. Sinnvoller als eine schuldenfinanzierte Hilfspolitik ist der Aufbau von Sondervermögen bei Bund und Ländern. Die vor der Corona-Pandemie aufgebaute Rücklage der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde richtigerweise als Reaktion auf die Finanzkrise zum Einsatz von Krisen-Kurzarbeitergeld etabliert.
• Neben direkten Hilfsmaßnahmen brauchen wir ein umfassendes Belastungsmoratorium für die akute Krisenphase und die sich daran anschließende wirtschaftliche Erholungsphase. In dieser Zeit dürfen insbesondere keine Steuer- und Abgabenerhöhungen stattfinden.
Der Beschluss wurde an den
Der Beschluss wurde an den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der Fraktions-AG Gesundheit, Tino Sorge MdB, an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, Hubert Hüppe MdB sowie an den Fachreferenten im Konrad-Adenauer-Haus geschickt.