Lebensleistung in der Grundsicherung belohnen statt im Rentensystem

Datum des Artikels 12.02.2020
Beschluss

Für eine unbürokratische Grundrente für Grundsicherungsempfänger – gegen die nicht administrierbare Grundrente der Großen Koalition, die ungerecht, verfassungswidrig, nicht zielgerichtet und nicht finanziert ist.

Unser Rentensystem fußt auf dem Grundsatz, dass derjenige, der mehr eingezahlt hat, auch mehr Rente herausbekommt (Äquivalenzprinzip). Diesen Grundsatz wollen wir erhalten. Allerdings sieht unser Sozialsystem zurecht eine soziale Absicherung vor: Die Grundsicherung im Alter bekommt jeder, egal wie viel er eingezahlt hat.

Wir als MIT wollen auch in der Grundsicherung Leistung belohnen und setzen uns daher für eine Grundrente für Grundsicherungsempfänger ein, die im System der Sozialleistungen und nicht im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird. Wir wollen allen, die lange eingezahlt bzw. Rentenpunkte gesammelt haben, deshalb einen Freibetrag in der Grundsicherung gewähren, der mit der Anzahl der Beitragsjahre aufwächst. Die Grundsicherung soll dann – entsprechend der erworbenen Rentenansprüche – aufgestockt werden können. Dies ist zielgerichtet für die, die es brauchen, und schnell und leicht umsetzbar, und es behält den Grundgedanken des Äquivalenzprinzips bei. 

Die MIT lehnt jede Form einer Grundrente ab, die auch vermögenden oder einkommensstarken Rentnern einen Rentenzuschlag gewährt, obwohl diese nicht bedürftig sind. Wir müssen darauf achten, dass die Rente auch für unsere Kinder und Enkel sicher bleibt und dürfen angesichts demografischer Probleme jetzige Beitragszahler und künftige Generationen nicht mit unnötigen Aufgaben zusätzlich belasten.

Die von der Großen Koalition nun vereinbarte Grundrente lehnt die MIT ab, weil sie ungerecht, teuer, verfassungswidrig und nicht administrierbar ist. Sie widerspricht in wesentlichen Punkten den Vorgaben, die die Koalition im November vereinbart und die der CDU-Parteitag im November bestätigt hat.

Die MIT kritisiert, die Grundrente der Großen Koalition vor allem in folgenden Punkten:

  • Die GroKo-Grundrente belohnt in vielen Fällen Mehrarbeit nicht: Wer 33 Jahre Teilzeit gearbeitet hat, erhält Grundrente. Wer 32 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, erhält keine Grundrente.
  • Die GroKo-Grundrente benachteiligt Ehepaare gegenüber nicht verheirateten Paaren: Bei Ehepaaren werden die Partnereinkommen bei der Einkommensprüfung berücksichtigt, bei nicht verheirateten zusammenlebenden Partnern nicht. Somit könnte bei gleichem Partnereinkommen ein verheirateter Rentner keine Grundrente bekommen, ein nicht verheirateter Rentner aber schon. Das ist ungerecht und eine verfassungswidrige Benachteiligung der Ehe.
  • Die Groko-Grundrente berücksichtigt nur einen Teil der versteuerten Einkommen und behandelt somit Rentner mit gleicher Einkommenshöhe ungleich: Nicht erfasst werden nämlich Erträge aus Unternehmensbeteiligungen, die mit der Abgeltungssteuer besteuert wurden, Einkünfte aus Minijobs oder aus lohnsteuerpflichtiger Arbeit, wenn der Rentner keine Steuererklärung abgegeben hat. Damit können die Betroffenen trotz ihrer Einkünfte Grundrente bekommen, während ein Rentner mit gleich hohen Einkünften, z. B. aus Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit, keine Grundrente bekommt.
  • Die GroKo-Grundrente benachteiligt Rentner in Deutschland gegenüber Rentnern im Ausland. Im Ausland kann keine automatische Einkommensprüfung erfolgen. Auch können die nun geforderten Angaben nicht überprüft werden, weil die Deutsche Rentenversicherung weder die Sprach-, noch die Prüfkompetenz noch die Zugangsrechte zu ausländischen Behördendaten hat. Faktisch dürften so in den meisten Fällen Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Vermietungen oder Kapitalerträgen bei Auslandsrentnern unberücksichtigt bleiben, so dass sie Grundrente bekommen, während ein Rentner im Inland mit gleicher Einkommenssituation keine Rente bekommt.
  • Die Groko-Grundrente ist nicht administrierbar. Die Deutsche Rentenversicherung sieht für die Ermittlung der Anspruchsberechtigten, insbesondere bei der Einkommensprüfung, keine Möglichkeit, dies sachgerecht bis 1.1.2021 umzusetzen. Durch die nun von der Regierung geplanten Einzelfallprüfungen erhöht sich der Verwaltungsaufwand zusätzlich.
  • Die Groko-Grundrente ist nicht wie vereinbart finanziert: Die von der Koalition verabredete Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext ist nicht absehbar. Auf keinen Fall wird sie bis zum 1.1.2021 in Kraft treten. Damit ist auch die entsprechende Finanzierung nicht gesichert. Eventuelle Überschüsse des Bundeshaushalts sind nicht nachhaltig und werden an anderer Stelle benötigt. Sie können damit für die Finanzierung der Grundrente nicht verplant werden.