Landwirtschaft und Umweltschutz zusammen denken und marktwirtschaftlich ausgestalten

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Topagrar berichtete exklsuiv

Der Beschluss wurde an die

Der Beschluss wurde an die beiden zuständigen Berichterstatter in der CDU/CSU Fraktion versendet. 

Der Beschluss wurde an den

Der Beschluss wurde an den zustäsndigen Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Bundestaagsfraktion sowie an den zuständigen AG-Gruppen Leiter sowie die zuständigen Mitarbeiter und Fachreferenten versendet.

Datum des Artikels 06.07.2023

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 4. JULI 2023

Die Landwirtschaft in Europa steht vor großen Herausforderungen: Einerseits leidet sie unter den Folgen des Klimawandels und muss zugleich dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Andererseits gibt es nicht zuletzt durch den völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine angespannte Lebensmittelmärkte und parallel eine wachsende Nachfrage nach Lebensmitteln aufgrund einer weltweit wachsenden Weltbevölkerung.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen des EU Green Deal - ganz konkret bspw. die Sustainable Use Regulation (SUR) – zeigen auf, wie sich die Kommission den Umbau der europäischen Landwirtschaft vorstellt. Weitere Initiativen befinden sich auch in der sogenannten „Farm to Fork“-Strategie, die Teil des Green Deals ist. Ende Dezember 2022 haben die Mitgliedsstaaten der EU die Europäische Kommission vor einem voreiligen Vorgehen gewarnt und diese dazu aufgefordert, eine Folgenabschätzung vorzunehmen, der sich die Kommission bisher verweigert hat.  Eine solche ist aber notwendig, denn die Landwirtschaft kann und wird einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Eine Politik, die beides ohne sorgfältige Prüfungen und Folgenabschätzungen gegeneinander ausspielt, ist nicht erfolgsversprechend.

Landwirtschaft und Ernährungsindustrie sind außerdem wichtige Wirtschaftszweige für den Standort in Europa. An ihr hängen weitere Wirtschaftszweige wie das Gastgewerbe und auch der Tourismus.

Die MIT fordert:

1. Ein Pauschalverbot von Pflanzenschutzmitteln ist abzulehnen
Die SUR sieht ein pauschales Verbot vom Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten CDDA („Nationally designated areas“)-Gebieten vor. Diese Schutzgebiete sind neben klassischen Naturschutzgebieten auch sogenannte Landschaftsschutzgebiete (LSG). In Deutschland machen diese Gebiete etwa ein Viertel der gesamten Landfläche aus. In einzelnen Regionen werden ganze Landkreise oder Anbaugebiete von der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen. Dieses Pauschalverbot lehnen wir grundsätzlich ab: Es ist zu unpräzise, zu pauschal und damit nicht zielgenau.

2. Statt Pauschalverboten, Einsatz von marktwirtschaftlichen Instrumente nach Vorbild des Emissionshandels stärken
Statt pauschaler Verbote setzt sich die MIT für mehr marktwirtschaftliche Instrumente im Kampf gegen den Klimawandel ein. Ähnlich wie etwa beim Emissionshandel für CO2-Emmissionen in der Industrie, sollten auch für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln marktwirtschaftliche Instrumente genutzt werden, die neben ökologischen Anreizen auch ökonomische Anreize setzten.  Denn statt scheinbar einfachen Pauschallösungen ist es sinnvoller, Betriebe über eine marktwirtschaftliche Regelung dabei zu unterstützen, in aktuellen Produktionssystem den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu optimieren. Ein marktwirtschaftlicher Ansatz auch ganzheitlicher und gerechter: Denn er beschränkt sich nicht nur auf ausgewiesene Schutzgebiete, sondern gibt in der Breite ökonomische Anreize, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und an innovativen Systemen zu forschen und diese zu entwickeln. 

3.  Subsidiarität muss in der Europäischen Landwirtschaftspolitik weiter bestehen
Es ist richtig und wichtig europäisch einheitliche Rahmenbedingungen für den Agrar- und Ernährungsindustriestandort Europa zu schaffen. Allerdings werden pauschale Verbote und Vorgaben, der Heterogenität der Wirtschaftsregionen in Europa nicht gerecht. Sowohl zwischen den Mitgliedsstaaten als auch innerhalb der Mitgliedsstaaten, wie z. B. in Deutschland, bestehen teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den Anbaubedingungen vor Ort. Daher muss die Möglichkeit bestehen, dass Vorgaben so ausgestaltet werden, dass sie einen europäisch einheitlichen Rahmen bilden, aber dennoch die unterschiedlichen Bedingungen vor Ort abbilden.

4. Landwirtschaft und Umweltschutz zusammen denken
Es muss auch auf europäischer Ebene eine engere Verzahnung der Themen Landwirtschaft und Umweltschutz geben. Das Zusammendenken dieser Themen erhöht die Erfolgschancen sowie die Akzeptanz der Maßnahmen. Hierzu zählt, dass alle relevanten Stakeholder eng in die Erarbeitung der Maßnahmen miteinbezogen werden.

5. Europäische Landwirtschaftspolitik muss global gedacht werden
Weniger Produktion in Europa führt zu einer intensiveren Flächennutzung in anderen Ländern und damit dort zu einer Intensivierung und negativen Umwelteinflüssen. Das ist global nicht verantwortbar. Statt dieser Verschiebung der Probleme braucht es Initiativen, die genau solche Folgenabschätzungen hinreichend berücksichtigen. Die EU muss ihrer globalen Verantwortung für Nahrungsmittelsicherheit sowie ihrer Vorbildrolle gerecht werden.

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