Wer länger arbeitet, bekommt künftig mehr Rente, wenn er weiter in die Rentenversicherung einzahlt. Damit profitiert der Arbeitnehmer auch von den Beiträgen, die sein Arbeitgeber für ihn zahlt und die die Rentenversicherung bislang einbehalten hat. Ferner müssen Arbeitgeber für Mitarbeiter, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, künftig keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen. Damit sind die beiden Forderungen der MIT umgesetzt. MIT-Chef Linnemann, der Initiator der „Flexi-Rente“, ist erleichtert, dass er nach fast drei Jahren zum Teil zäher Verhandlungen dieses Ergebnis erzielen konnte: „Wer länger arbeiten kann und will, für den wird das künftig deutlich attraktiver. Davon profitieren die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.“ Linnemann weiter: „Der längst notwendige Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik wird jetzt eingeleitet: Viele Ältere wollen länger arbeiten, weil sie darüber Sinnstiftung erfahren. Und viele Arbeitgeber brauchen ihre älteren Fachkräfte, um erfolgreich arbeiten zu können.“ Das nutze der ganzen Belegschaft.
Die neuen Änderungen sollen ab 2017 in Kraft treten. Bereits 2014 sind auf Druck der MIT die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Flexi-Rente geschaffen worden. Seitdem ist es erlaubt, die Arbeitsverträge im Rentenalter unendlich oft zu befristen. Damit wird der Einsatz von „Flexi-Rentnern“ für Arbeitgeber attraktiv.
Die MIT will an diesem Thema weiter arbeiten. MIT-Chef Linnemann kündigt an, dafür zu kämpfen, dass die Regelung auch auf Beamte übertragen wird: „Es ist doch nicht einzusehen, dass rüstige Beamte mit 67 in Zwangspension geschickt werden, wenn sie gerne weiter arbeiten wollen und der Dienstgeber ihre Expertise dringend braucht.“
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