Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen werden durch das „Temporary Framework“ der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.
Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.
Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt.
Wir weisen darauf hin, dass es weiter Bemühungen der Bankbranche mit der Bundesregierung und der Finanzaufsicht BaFin gibt, die Vergabe von Hilfskrediten zu erleichtern. So wird geprüft, ob die Haftungsfreistellung auf 95 Prozent erhöht werden kann und ob bestimmte Prüfungserfordernisse entfallen können, so dass die Kreditzusagen schneller erfolgen können. Wir informieren, sobald es dort Fortschritte gibt.
Die beihilferechtliche Genehmigung der KfW-Hilfskredite durch die EU-Kommission finden Sie hier (Hinweis: Mehr als 90 Prozent Staatsgarantie werden derzeit von der EU nicht genehmigt).
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