Keine zusätzliche Belastung für Finanzvermittler

Datum des Artikels 13.03.2020
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) lehnt die von der Bundesregierung beabsichtigte Verlagerung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab. „Die Übertragung der Erlaubniserteilung und der Aufsicht würde die Kosten der Betriebe erheblich erhöhen, die Bürokratie vergrößern und würde nicht zu einem höheren Verbraucherschutz beitragen“, heißt es in dem Beschluss der MIT-Kommission Steuern und Finanzen. Das Bundeskabinett hat am 11. März einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.

Sebastian Brehm, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag und Vorsitzender der MIT-Steuerkommission: „Es gibt keine Hinweise darauf, dass das bestehende System negative Auswirkungen hat. Wir sollten deshalb entweder beim bisherigen System bleiben oder bundesweit einheitlich die Zuständigkeiten auf die Industrie- und Handelskammern übertragen.“ Bislang liegen Aufsicht und Vollzug bei den Bundesländern. In neun Ländern sind die Gewerbeämter und in sieben die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig.

Brehm: „Die Bundesregierung sagt selbst, dass ihr keine Informationen über eine Benachteiligung von Verbrauchern vorliegen, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden. Es ist überhaupt nicht erkennbar, weshalb die BaFin für die Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen und für die Aufsicht über die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler mehr Fachkompetenz und eine bessere Qualität haben sollte als die IHKs.“ Die Kosten für die Finanzanlagenvermittler würden erheblich steigen.

Die MIT befürchtet, dass viele Kleingewerbetreibende wegen der deutlich höheren Kosten und der zunehmenden Bürokratie aufgeben könnten. „Damit hätte letztlich auch der Verbraucher das Nachsehen, da er weniger Auswahl hätte“, sagt Brehm. Auch die Finanzierung des Mittelstands würde unter der Aufsichtsübertragung leiden.

Brehm: „Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler im Sinne eines One-Stop-Shops bundesweit auf die IHKs zu übertragen. So könnte die Einheitlichkeit der Aufsicht sogar noch gestärkt werden.“ Die BaFin könnte aus Sicht der MIT aber eine federführende Rolle in dem Ausschuss übernehmen, im dem die Verwaltungsvorschriften festgelegt werden.