Datum des Artikels 04.04.2022 Beschluss Rundfunkbeiträge sind nur noch für den Hauptwohnsitz der Person und nicht mehr parallel an Betriebsstätten oder für Fahrzeuge zu entrichten. Mehr zum Thema DateiBeschluss des MIT-Bundesvorstands zu Rundfunkbeiträgen (121 KB) Empfehlen Sie uns!Bei Facebook teilen Bei Twitter (X) teilen Bei Whatsapp teilen Diese Seite drucken Diese Seite einem Freund schicken
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