Kein soziales Europa ohne soziale Marktwirtschaft

Datum des Artikels 01.09.2017
Bundesmittelstandstag

Neben dem Fokus auf einzelne europäische Projekte mit identitätsschürenden Mehrwert muss sich die EU stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Dazu gehört eben nicht die Sozialpolitik. Hierzu fehlen nicht nur die Mittel und größtenteils auch die Kompetenzen. Die europäischen Sozialsysteme sind historisch bedingt auch höchst divergierend. Dadurch sind die Mitgliedstaaten am besten in der Lage, ihre Sozialsysteme auszugestalten. Man kann es nicht oft genug sagen: Freiheit durch Selbstbestimmung; Verantwortung, die aus der Freiheit erwächst und Subsidiarität, durch die jeder sein Leben selbst in die Hand nehmen und gestalten kann, sind Grundwerte der sozialen Marktwirtschaft.

Laut dem EU-Vertrag (Artikel 3) ist eine „in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ das Ziel der Europäischen Union. Bei den aktuellen Diskussionen um eine soziale Dimension Europas in Form einer „Säule sozialer Rechte“ muss diese Säule daher deutlich auf dem Fundament der sozialen Marktwirtschaft ruhen. Alle Maßnahmen müssen sich an diesem Kompass ausrichten.

Bei der Debatte um ein soziales Europa fordern wir daher:

Subsidiarität erhalten und einhalten:

Nach den EU-Verträgen ist die Zuständigkeit für die Sozialpolitik geteilt und die Rechte der EU sind eng auf Mindestvorschriften begrenzt (Art. 151 ff. AEUV). Gleichstellung, Antidiskriminierung und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fallen in die EU-Kompetenz.

Gesundheits- und Bildungspolitik, Arbeitsrecht und Lohnfindungs-mechanismen, Existenzminimum und Daseinssicherung liegen in der ausschließlichen Verantwortung der Mitgliedstaaten oder ihrer Gliederungen.

Aufgrund der höchstunterschiedlichen Traditionen haben bereits die Gründungsväter des Gemeinschaftsprojektes von einer Harmonisierung dieser Bereiche abgesehen. Die Verträge erlauben sie nicht. Eine Notwendigkeit, zusätzliche sozialpolitische Kompetenzen von den Mitgliedstaaten zur EU zu verlagern, gibt es nicht.

Freizügigkeit stärken, bewährte Strukturen festigen:

Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit gehören zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union. Die berufsständische Selbstverwaltung der Kammern, besondere berufliche Qualifikationen wie der Meisterbrief bei den Handwerkern oder unter den Freien Berufen stellen keine Beschränkungen dieser Grundfreiheiten dar. Im Gegenteil sie sind Garant für eine hohe Jugendbeschäftigung, Qualität und Verbraucherstandards. Statt von der Kommission attackiert, sollten diese Strukturen als „best-practice“-Beispiele exportiert werden.

Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit sind essentieller Ausdruck von Selbstbestimmung und hohen europäischem Mehrwert. Wir bedauern daher, dass diese großen Errungenschaften Europas immer wieder durch wenige - aber medienträchtige - Fälle von Leistungsmissbrauch in Verruf geraten. Das Schlagwort „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ steht für einen nachhaltigen Image-Schaden der EU. Aufgabe der europäischen Sozialpolitik sollte es daher sein, Sozialleistungen für EU-Bürger an Mindestkriterien zu knüpfen (z.B. an eine Tätigkeit von mindestens einigen Wochen im Gastland). Auch die Absenkung des Kindergeldes auf das Niveau des Landes, in dem die Kinder leben, darf kein Tabuthema sein. 

Mut zu Reformen:

Die Mitgliedsstaaten tauschen seit Jahren bewährte Praktiken untereinander aus, die duale Ausbildung ist ein Beispiel dafür. Was fehlt, ist der Mut solche „best-practice“ Beispielen konsequent umzusetzen, um strukturelle Defizite endlich zu überwinden. Wer Reformen aus Angst vor der Bevölkerung verweigert, wird kein Wachstum generieren. Wer kein Wachstum generiert, führt seine Bevölkerung in die Abwärtsspirale. Sozial ist in erster Linie, was Arbeit schafft.

Klare Absage an eine Transferunion:

Ohne die notwendigen strukturellen Reformen, sind neue Mechanismen zum Ausgleich volkswirtschaftlicher Ungleichgewichte abzulehnen. Der Aufbau einer Transferunion (z.B. über eine EU-Arbeitslosenversicherung) würde jeden Reformeifer erlahmen lassen. Transfers entbinden von Verantwortung. Wir wollen Eigenverantwortung stärken.

Fördern und Fordern:

Die soziale Säule soll keine staatlichen Garantien umfassen. Mit der „Jugendgarantie“ haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben in Beschäftigung oder Fortbildung kommen. Wir befürworten das gesteckte Ziel, den gewählten Ansatz nicht. Einseitige Staatsgarantien untergraben die Eigenverantwortung. Wir setzen uns für das Prinzip „Fördern und Fordern“ ein - auch bei einem sozialen Europa.