Die Zuständigkeit für die Überprüfung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn muss auf die Betriebsprüfer der Rentenversicherungsträger übergehen. Bis diese Änderung gesetzlich vollzogen ist, fordert die MIT das Bundesfinanzministerium auf, keine uniformierten und bewaffneten Zolleinheiten bei der Überprüfung einzusetzen.
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