Kein bewaffneter Zoll bei Mindestlohnkontrollen

Datum des Artikels 01.10.2015

Die Zuständigkeit für die Überprüfung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn muss auf die Betriebsprüfer der Rentenversicherungsträger übergehen. Bis diese Änderung gesetzlich vollzogen ist, fordert die MIT
das Bundesfinanzministerium auf, keine uniformierten und bewaffneten Zolleinheiten bei der Überprüfung einzusetzen.

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