Herausforderungen der Güterverkehrs- und Logistikbranche meistern

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion für Verkehr, Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen, Ulrich Lange MdB, an den Vorsitzenden der AG Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak MdB, an den Vorsitzenden der AG Verkehr der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 04.07.2023
Beschluss

Die Güterverkehr- und Logistikbranche befindet sich seit Beginn der Corona-Pandemie in einer schweren Krise. Ging es zunächst darum, die Lieferketten und die Versorgungssicherheit zur gewährleisten, rücken nun andere Themen in den Blick der Öffentlichkeit: Einschränkungen durch Schäden an der Infrastruktur, ein hoher internationaler Wettbewerbsdruck sowie gestiegene Energiepreise und der Fahrpersonalmangel belasten die Branche immens. Auf den Straßengüterverkehr kommt außerdem eine massive Erhöhung der LKW-Maut zu. Die Probleme drängen und müssen deutlich in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt werden, denn Transport ist für Volkswirtschaft und Gesellschaft eindeutig systemrelevant.

Die Bundesregierung tut bisher viel zu wenig, um auf die Herausforderungen der Branche angemessen zu reagieren.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert:

  • Beschleunigung der Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur
  • Bau von LKW-Parkplätzen und Autohöfen mit angemessener sanitärer Tank- und Ladeinfrastrukur und Verkürzung der Genehmigungsverfahren für diese systemrelevante Infrastruktur
  • Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 wie durch den Deutschen Bundestag beschlossen
  • Eindämmung des Fachkräftemangels

        o Überprüfung der Berufskraftfahrerqualifikation bei uneingeschränkter Gewährleistung der hohen Sicherheitsstandards, insb. mit den Zielen:
               > die Kosten für die Führerscheinklassen B sowie C und CE im Schwerpunkt Güterverkehr, bzw. D im Schwerpunkt Personenverkehr zu begrenzen
                > die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl der Theorie- und Praxislektionen der Führerscheinklasse D an die Anzahl der Lektionen der Führerscheinklasse D1 anzugleichen
                > die Fahrausbildung in die Berufskraftfahrerqualifikation zu integrieren;
                > digitale Ausbildungsformate und E-Learning-Plattformen im Rahmen des Führerscheinerwerbs sowie bei der Aus- und Weiterbildung von Berufs-kraftfahrern auszuweiten und anzuerkennen
                > das Ablegen der Berufskraftfahrerqualifikation in ausgewählten Fremdsprachen sollte grundsätzlich im Multiple-Choice-Verfahren erfolgen
                > die Ausbildungsstandards innerhalb der EU zu vereinheitlichen, um Wettbewerbsbedingungen unter den europäischen Mitgliedsstaaten anzugleichen;
                > bei einer Führerscheinverlängerung – analog zum Pkw-Führerschein – zu ermöglichen, den Sehtest beim Optiker, statt beim Augenarzt abzulegen;
                > die Einführung des Begleiteten Fahrens für die Führerscheinklassen C und CE im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation zu prüfen;
                > im Rahmen der Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie sich für die Ausweitung der Führerscheinklasse B auf Fahrzeuge bis 7,5t einzusetzen
         o Schnelle und unbürokratische Anerkennung ausländischer Führerscheine und Fachkräfte und dabei
                > den Führerscheinerwerb und die Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland für Personen mit EU-ausländischem Wohnsitz und einer Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrerin oder -fahrer im Herkunftsland zu erleichtern
                > Lkw- und Bus-Führerscheine aus der Ukraine, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Türkei, Belarus und Russland durch Erweiterung der Anlage 11 der FeV unbürokratisch anzuerkennen bzw. umzuschreiben
                > auf europäischer Ebene eine Reduktion des Mindestalters für Busfahrerinnen und -fahrer herbeizuführen.
        o die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern und dabei insbesondere
                > die Kabotageregelungen auf die Transporte im Vor- und Nachlauf des internationalen Kombinierten Verkehrs anzuwenden
                > Sozialdumping durch verstärkte Kontrollen entgegenzuwirken und die Kontrollbehörden hierfür mit mehr Personal auszustatten
        o Einsetzung eines „Runden Tischs Fahrermangel“ unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, der weitere konkrete Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes Berufskraftfahrer unterbreitet

        o Verstärkte Anstrengungen von Politik und Verbänden für die duale Berufsausbildung, um das Image des Erfolgsmodells duale betriebliche Berufsausbildung zu stärken und im Falle der Verkehrswirtschaft Fachkräftenachwuchs für Werkstatt, Disposition und Verwaltung zu gewinnen, der zunehmend in den Betrieben benötigt wird

  • Unterstützung für Transportunternehmen, die in der Vergangenheit auf LNG gesetzt haben und nun mit hohen Preisen zu kämpfen haben, mit einem Rettungsschirm
  • Ausbau des Konzepts der Nutzerfinanzierung und Beibehaltung der die durch die LKW-Maut generierten Einnahmen im Finanzierungskreislauf Straße
  • Potenziale des Lang-LKW für Klima und Fahrpersonal ausschöpfen

        o Erweiterung des Positivnetzes, auf dem Lang-LKW fahren dürfen
        o Möglichkeit der Auflastung von LKW für mehr CO2- und Personaleffizienz schaffen unter der Bedingung gleichbleibender Achslast
        o Deutlich einfacher den Betrieb von Lang-LKW bis zu 31,5 Meter Länge erlauben, mit denen der LKW-Verkehr CO2-effizienter, weniger personalintensiv und weniger infrastrukturbelastend ist