Aktueller Status:
Der Beschluss wurde als
Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 36. Parteitag der CDU eingereicht.
Begründung:
Schon kurz nach der Bundestagswahl hatte die Ampel-Koalition mit der 11. GWB-Novelle damit begonnen, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) um politisch motivierte Eingriffsrechte zu erweitern. Am 7. November 2023 traten die Änderungen in Kraft. Schon am gleichen Tag stellte das BMWK mit einer öffentlichen Konsultation die Weichen für eine neue, 12. GWB-Novelle. Die gestellten Fragen lassen darauf schließen, dass eine weitere Politisierung des GWB geplant ist. Thematisiert wurde etwa der Umgang mit der Ministererlaubnis, die Verankerung von Kompetenzen im Verbraucherschutz beim Bundeskartellamt, die privatrechtliche Durchsetzung von Kartellschadenersatzklagen, die besondere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen und Unternehmenskooperationen im Kartellrecht und weiteren Veränderungsbedarf im Fusionskontrollrecht. Es steht außerdem zu befürchten, dass deutsche Unternehmen unterhalb der Schwellen der europarechtlichen Kartellvorschriften mit neuer kartellrechtlicher Regulierung zu rechnen haben. Damit wären sie im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedsstaaten im Binnenmarkt erheblich benachteiligt, Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit wäre erheblich geschwächt. Wachstumschancen würden so mitten in einer Wirtschaftskrise weiter eingeschränkt.
Zurzeit gibt es keinerlei empirischen Befunde, die eine Gesetzesänderung zu einem so frühen Zeitpunkt nach einer gerade erfolgten 11. GWB-Novelle nahelegen. Auch bei der Ministererlaubnis, die zuletzt 2019 eine Rolle spielte, gibt es keinen Veränderungsbedarf. Der Verbraucherschutz ist in Deutschland umfassend privatrechtlich geregelt, durch Stiftungen unterstützt und durch Beschwerdeverfahren bei der BaFin, der BNA und anderen Institutionen flankiert.
Die Antragskommission
Die Antragskommission empfiehlt dem 36. CDU-Parteitag die Annahme.