Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert:
1. Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen um sechs Monate verlängern
Steuerpflichtige brauchen angesichts der Verzögerungen durch die Finanzverwaltungen mindestens ein halbes Jahr mehr Zeit, um die Feststellungserklärungen abzugeben, die zur Festlegung der zu zahlenden Grundsteuer notwendig sind.
2. Feststellungsbescheide unter den Vorbehalt der Nachprüfung stellen
Die Feststellungsbescheide sollten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Die Bescheide würden so offengehalten. Etwaige Korrekturen der Daten könnten damit in angemessener Zeit nachgereicht werden. Dadurch würden Finanzverwaltung, Eigentümer und Steuerberatung in der derzeit angespannten Situation entlastet. Andernfalls müssten die Eigentümer vorsorglich Einspruch einlegen, da die Feststellungsbescheide vier Wochen nach deren Bekanntgabe nicht mehr ohne weiteres geändert werden können. Die Finanzämter müssten so zusätzlich Millionen von Einsprüchen bearbeiten.
3. Eigentümern und steuerlichen Beratern Zugriff auf Grundstücksdatenbank gewähren
Künftig muss den Grundbesitzern und deren steuerlichen Beratern Zugriff auf die bei den Finanzbehörden vorliegenden Daten gewährt und der Datenimport in die Grundsteuererklärung gewährleistet werden. So lassen sich bei der Erstellung der Steuererklärung etwaige Abweichungen zwischen Datenbestand und tatsächlichen Angaben feststellen. Aufwendige Einspruchsverfahren würden damit verhindert.
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