Mit den Vorschlägen wollen die Wirtschaftsverbände die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau für Unternehmensgründungen mit Leben füllen. Zum Beispiel sollen junge Gründer für die ersten zwei Jahre flexibler bei den Arbeitsstunden sein dürfen, von der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ausgenommen sein und bei der öffentlichen Auftragsvergabe Erleichterung erhalten.
„Bürokratie und Formalien bremsen Unternehmensgründungen in Deutschland aus“, kritisiert Sarna Röser, Bundesvorsitzende des Verbands DIE JUNGEN UNTERNEHMER. „Dabei steigern neue Firmen die Innovationskraft, schaffen neue Arbeitsplätze und generieren zusätzliche Steuereinnahmen. Gerade Chancen, die sich aus so tiefgreifenden Veränderungen wie der Digitalisierung ergeben, können Start-ups häufig schnell und erfolgreich nutzen. Angesichts des schwelenden Handelskrieges sollte die Große Koalition gezielte Impulse zur Verbesserung des Wirtschaftsklimas setzen, damit sich die Aussicht nicht noch weiter eintrübt“, fordert Sarna Röser.
MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann: „Deutschland muss den Anspruch haben, zum Gründerland Nummer eins in Europa zu werden. Dazu ist es erforderlich, dass sich Gründer in der Startphase auf ihr Geschäft statt auf unverständliche Regulierungen konzentrieren können.“ Gerade in der ersten Phase der Gründung dürfe der Staat junge Unternehmer nicht mit Bürokratie belasten. „Es kann nicht sein, dass sich Gründer mit dem Winkel des Schreibtischs zum Fenster beschäftigen müssen. Sie müssen zunächst zusehen, dass der Laden läuft.“
Die 10 Vorschläge für Ausnahmen in den ersten beiden Jahren nach der Gründung sind:
• Wöchentliche Höchstarbeitszeit statt Tageshöchstarbeitszeit mit Zwangspausen
• Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aussetzen
• Reduzierung Mindestbeitrag Krankenversicherung für Selbständige
• Keine Bußgelder bei nur fahrlässigen Verstößen gegen Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, Mindestlohnverordnung, Arbeitsstättenverordnung, DSGVO
• Generelle Freistellung von Abmahngebühren bei erstmaligen Konkurrenten-Abmahnungen nach UWG
• Verbindliche Steuerauskunft verbessern
• Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer anheben
• Ausweitung der Ist-Besteuerung von 500.000 auf 1 Mio. Euro Umsatz
• Befreiung von unzumutbaren Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung
• Erleichterungen für Start-ups bei öffentlicher Auftragsvergabe
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