Aktueller Status:
Der Beschluss wurde mit Bitte
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß MdB, an den Vorsitzenden der AG Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.
Der Beschluss wurde als
Der Beschluss wurde als Pressemeldung verschickt und auf der MIT-Webseite veröffentlicht sowie bei Twitter geteilt.
Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Weg hin zu einem europaweit einheitlichen und sektorenübergreifenden Emissionshandel ist richtig und wichtig. Die MIT unterstützt diesen Weg und dieses Ziel. Die Treibhausgasemissionen müssen technologieoffen und marktorientiert gemindert werden. Schon vor der Corona-Krise konnte die EU die Pariser Klimaziele übertreffen. Seit 1990 sind die CO2-Emissionen in der EU um 25 % gesunken, bei einem Wirtschaftswachstum von mehr als 60 %. In Deutschland sind die CO2-Emissionen seit 1990 sogar von 12,4 auf 7,9 Tonnen pro Kopf 2019 zurückgegangen. Das über die europäischen Vorgaben hinausgehende CO2-Klimaziel (minus 40 %) für 2020 wird Deutschland in diesem Jahr erreichen. Das ist, auch angesichts des gleichzeitigen Kohle- und Kernkraftausstiegs, eine global einzigartige Bilanz.
Das wirksamste Werkzeug auf diesem Weg war und bleibt der EU-weite Emissionshandel. Er ist sowohl inhaltlich auf bisher nicht einbezogenen Sektoren (Verkehr und Heizung) als auch räumlich auf Partnerstaaten zu erweitern. Gelingt die Energiewende in Europa, wird es globale Nacheiferer geben. Bringen wir in Europa den Nachweis, dass Klimaschutz Arbeitsplätze schafft und sozialverträglich gelingt, kann Europas Wirtschaft seine Weltmarktposition behaupten. Bringen wir ihn nicht, ist auch für den Klimaschutz nichts gewonnen. Wer national oder europäisch Klimaschutz betreiben will, ohne internationale Marktmechanismen zu beachten, fördert die Verlagerung entsprechender Produktionen in andere Weltregionen. Damit ist dem Klima mehr geschadet als genützt. Deshalb darf der Green Deal nicht zu einer bedingungslosen, zentral organisierten, sektorspezifischen Verfolgung von Klimazielen werden. Nicht Bürokratie, sondern der Wettbewerb der Ingenieure und Unternehmen führt zu den besten und wirksamsten Ergebnissen.
Die MIT fordert deshalb im Einzelnen:
1. Den neuen klimaschutzbedingten Belastungen für die europäische Industrie sind zum Ausgleich anteilige kostenlose Zertifikate zuzuteilen. Dieses Schutzinstrument muss auch auf den Mittelstand ausgeweitet werden. Eine CO2-Grenzsteuer lehnt die MIT ab, da diese zu Protektionismus, Handelskriegen und Rückschlägen im Freihandel führen wird. Darüber hinaus werden durch dieses Instrument die Preise für Verbraucher erhöht. Die Einnahmen hingegen kämen der Staatskasse zu Gute. In Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten überwiegen die Nachteile einer CO2-Grenzsteuer deutlich.
2. Ein europäischer und sektorenübergreifender Emissionshandel erfordert auch den Abbau nationaler Instrumente. Der Emissionshandel garantiert europäisch das Klimaschutzziel. Entsprechend sind nationale Systeme und finanzielle Belastungen wie das EEG zeitnah abzuschaffen, da sie die Effizienz des Handels mindern. Nationale Energiesteuern müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Eingriffe in den Energiemarkt sind soweit wie möglich zu unterlassen. Die Strompreiskompensation muss fortgeführt und fortentwickelt werden.
3. Die MIT fordert, das Prinzip der Technologieoffenheit als ein grundlegendes Prinzip im Green Deal zu verankern. Vorfestlegungen und technologiespezifische Förderprogramme müssen unterbleiben oder zumindest befristet werden und sie müssen sich ausschließlich an der CO2-Reduzierung orientieren.
4. Die EU-Gesetzgebung muss auf Elemente geprüft werden, die dem System des sektorenübergreifen-den Emissionshandel widersprechen. Zum Beispiel sind Flottengrenzwerte für die Automobilindustrie unnötig. Das gesamte System und die entsprechenden Detailregelungen müssen auf den Prüfstand gestellt und bereinigt werden.
5. Die Kostenbelastung des Mittelstandes und der industriellen Familienunternehmen durch die Klimapolitik sind bereits jetzt zu hoch und dürfen im Zuge des Green Deals in keinem Fall steigen. Daher ist der Abbau nationaler Abgaben, Umlagen und Steuern, sodass die Kosten wenigstens stabil bleiben und zukünftig eher absinken, für die MIT geradezu zwingend.
6. Die MIT fordert, das Ziel der Klimaneutralität ausdrücklich bilanziell zu definieren, d.h. auch zukünftig unvermeidbare Treibhausgasemissionen können durch natürliche oder technische Senken ausgeglichen werden. Eine Strategie, die auf einen absoluten Treibhausgas-Ausstoß von null abzielt, ist zumindest aus heutiger Sicht schlicht unrealistisch. Daher gilt es, globale Potenziale zu heben und Kompensationsprojekte in Schwellen- und Entwicklungsländern zu fördern. Da andernorts durch den Einsatz eines Euros im Verhältnis mehr Treibhaugase als in Deutschland eingespart werden können, sind die sogenannten „Markt- und Kooperationsmechanismen“ im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens schnellstmöglich auf UN-Ebene zu verabschieden und im europäischen Emissionshandel zu stärken und gesetzlich zu verankern.
7. Die MIT begrüßt ausdrücklich Aktivitäten der EU-Kommission, zur Realisierung des European Green Deal Partnerschaften und Initiativen mit Drittländern anzustoßen. Eine klimaneutrale Energieversorgung der Europäischen Union ausschließlich auf heimischen Energieerzeugungspotenzialen aufzubauen dürfte unrealistisch oder exorbitant teuer sein. Daher ist der frühe Aufbau einer Importstrategie und -infrastruktur für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.
8. Die EU-Kommission ist aufgefordert – bei aller Konsequenz im Hinblick auf die Zielerreichung – eine Überregulierung zu Lasten des europäischen Wirtschafts- und Industriestandortes zu vermeiden. Diese Gefahr ist real und im Hinblick auf die negativen ökonomischen Folgewirkungen nicht zu unterschätzen.
9. Ambitionierte Ziele ersetzen keine Strategien. Strategien starten in 2020 und müssen Ressourcen würdigen und höchst effizient einsetzen. Dazu gilt es, zunächst die Auswirkungen von Maßnahmen zu bewerten, wofür eine wissenschaftlich durchgeführte Folgenabschätzung der angestrebten Instrumente, Gesetze und Strategien wichtig ist und von der MIT gefordert wird. Eine ausschließliche und isolierte Ambitionssteigerung über das sogenannte „EU-Klimagesetz“ ohne Unterfütterung mit entsprechenden Maßnahmen und deren wissenschaftlicher Bewertung lehnt die MIT ab.
Begründung
zu 1.
In Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten überwiegen die Nachteile einer CO2-Grenzsteuer. Zum einen wurden bereits protektionistische Gegenmaßnahmen anderer Staaten angekündigt. Diese würden der exportorientierten deutschen Wirtschaft massiven Schaden zufügen. Darüber hinaus dürfte diese Grenzabgabe kaum praktikabel sein, da ein jedes Gut eine Einzelfallbetrachtung bräuchte. Zum dritten würden sowohl die CO2-Kosten der heimischen Industrie als auch die Grenzsteuer in den Staatshaushalt fließen. Eine Entlastung, die der Wirtschaft hilft, ist der MIT in jedem Falle wichtiger als eine Belastung, die ausschließlich dem Staatshaushalt zu Gute kommt. Eine kostenlose Zuteilung würde das Klimaziel nicht gefährden, da die Gesamtmenge an Zertifikaten gleichbleibt und die an die Industrie zugeteilte Menge entsprechend des Reduktionspfades absinken würde. Der Erhalt der europäischen Industrie hingegen würde befördert, Handelskriege werden vermieden und der Verbraucher würde auch sehr viel weniger belastet als mit einer CO2-Grenzsteuer.
zu 2.
Durch die Integration aller Emissionen und aller Staaten der Europäischen Union in einen umfassenden Emissionshandel ist das Klimaziel europäisch gesichert. Der Emissionshandel schafft über die Zertifikatspreise Belastungen. Um die europäische Industrie zu schützen ist es daher erforderlich, dass die nationalen Gesetzgeber den Abbau von nationalen Instrumenten – die wiederum mit Abgaben, Umlagen und Steuern verbunden sind – gleichzeitig konsequent vorantreiben. Als Musterbeispiel wäre hier das EEG zu nennen.
zu 3.
Sowohl in der europäischen als auch in der deutschen Politik sind technologiespezifische Vorfestlegungen, Förderprogramme und Gesetzgebungen leider eher die Regel als die Ausnahme. Das behindert marktwirtschaftliche Mechanismen, erzeugt unnötig hohe – teils horrende - CO2-Vermeidungskosten und dient keinesfalls dem Klimaschutz. Die MIT spricht sich daher für die Verankerung des Prinzips der Technologieoffenheit auf allen Ebenen aus.
zu 4.
Doppelregulierungen sind im Rahmen eines umfassenden ETS nicht notwendig und kontraproduktiv, da sie die Marktprozesse verzerren und unnötig hohe Kosten generieren. So wird zum Beispiel mit Flottengrenzwerten eine sektorspezifische Sonderregelung eingeführt, die die europäische Automobilindustrie massiv unter Druck setzt, ohne einen klimapolitischen Zusatznutzen zu generieren.
zu 5.
Insbesondere der deutsche Mittelstand hat die Lasten der Energiewende zu schultern, während die meisten Entlastungsregelungen auf Großkonzerne ausgelegt sind. Das führt nicht nur zu einem existenziellen Nachteil des innovativen deutschen Mittelstandes im globalen Wettbewerb, sondern sorgt auch für Konzentrationsprozesse hin zu Oligopolen. Beide Tendenzen sind für die MIT nicht hinnehmbar. Eine weiter ansteigende Kostenbelastung des industriellen Mittelstandes ist auszuschließen.
zu 6.
Eine Lösung, die den Ausstoß von CO2 in Europa komplett unterbindet, dürfte selbst für das Jahr 2050 völlig utopisch sein. Es gilt daher zum einen klar festzuhalten, dass maximal eine „bilanzielle“ Klimaneutralität festgeschrieben wird – also die Möglichkeit von Kompensationen gegeben ist – und zum zweiten, die günstigen weltweiten Potenziale durch geeignete Instrumente zu heben. So wird nicht nur der globale Klimaschutz vorangetrieben, sondern es werden Win-Win-Situationen für die Teilnehmer geschaffen. Das ist auch Entwicklungshilfe.
zu 7.
Dieser Aspekt baut auf 6. auf. Er zielt eher auf die energiepolitische Dimension. Es ist absehbar, dass Europa, sofern es das jetzige Wohlstandsniveau und die Industrielandschaft erhalten will, auf große Mengen CO2-neutraler Energie angewiesen sein wird. Diese Menge auf europäischem Boden zu generieren ist nach allen bisher bekannten Erkenntnissen utopisch. Eine frühzeitige Etablierung entsprechender Importstrukturen ist zielführend und nachhaltig, darüber hinaus bietet dies auch den Lieferländern Wertschöpfung und Entwicklungsperspektiven.
zu 8.
Bisher ist der Green Deal stark von Zielsetzungen und grob skizzierten Strategien geprägt. In der Umsetzung besteht jedoch die große Gefahr, durch kleinteilige Regulierungen hohe bürokratische Belastungen zu erschaffen. Die MIT mahnt daher an, einen konsequenten nachhaltigen, ordnungspolitischen und marktwirtschaftlichen Rahmen zu schaffen, der die Ziele sicherstellt, den Marktakteuren aber größtmögliche Freiheiten lässt und Detailregelungen und Vorgaben außen vorlässt
zu 9.
Um globalen Klimaschutz wirklich nachhaltig voranzutreiben ist eine kosteneffiziente Klimaschutzpolitik unumgänglich. Auch um die deutschen und europäischen Ziele zu erreichen, ist es wichtig, jeden Euro so effizient wie möglich zu investieren und mit dem vorhandenen Geld so viel CO2 einzusparen, wie möglich. Daher ist es nötig, jede Maßnahme, die im European Green Deal implementiert wird, auf die Wirkung im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln zu überprüfen. Die MIT fordert dazu eine zwingende Folgenabschätzung vor Implementierung der Maßnahmen durchzuführen, die auf externen wissenschaftlichen Sachverstand fußt. Es ist eben nicht ausreichend, die Ziele zu formulieren, sondern es gilt auch, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese ökologisch abzusichern und ökonomisch effizient zu erreichen.
Insbesondere in Zeiten von Corona ist es entscheidend, wirksame, wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu definieren. Das geplante Impact Assessment der EU Kommission muss entsprechend Maßnahmen untersuchen, nicht Ziele.
Im Regierungsprogramm von CDU
Im Regierungsprogramm von CDU und CSU wird in Z. 620 gefordert, den Green Deal mit einer Folgenabschätzung und mit Maßnahmen zur Begleitung des Übergangs zu verbinden.