Gesundheitssystem in Deutschland zukunftsfest machen

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn MdB, an die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 26.03.2021
Beschluss

Die deutschen Sozialversicherungssysteme stehen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen. Bereits jetzt zeichnen sich in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der kommenden Legislaturperiode große Finanzlöcher ab. Die Corona-Krise ist nicht ursächlich dafür, verschärft aber zusätzlich die Lage. Trotz der absehbaren Schwierigkeiten hat die große Koalition in den letzten Jahren z.B. in der Renten- und Pflegeversicherung erhebliche Ausweitungen der Leistungen beschlossen ohne eine verlässliche Vorsorge für eine nachhaltige Finanzierung. Um das hohe Niveau der sozialen Absicherung in Deutschland aufrecht erhalten zu können, muss sich das Sozialstaatsversprechen künftig wieder stärker an der tatsächlichen Hilfebedürftigkeit der Anspruchsberechtigten und den finanziellen Rahmenbedingungen ausrichten. Grundrente, Mütterrente oder die geplante Pflegereform werden diesem Anspruch unserer Ansicht nach nicht gerecht.

Mit dem jüngst vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Vorschlag für eine erneute Pflegereform droht in diesem Zweig der Sozialversicherung eine weitere Ausweitung der Leistungen, die sich nicht an der tatsächlichen Hilfebedürftigkeit der Anspruchsberechtigten ausrichtet. Für diese zusätzlichen Leistungen müssten jährlich zusätzlich erhebliche Milliardenbeträge aufgebracht werden. Der Gesetzgeber verweist zur Finanzierung allein auf den defizitären Staatshaushalt. Die finanziellen Lasten werden künftigen Generationen auferlegt.

Die Sozialversicherungen sollten ein beitragsfinanziertes System bleiben. Eine Steuerfinanzierung der SV-Systeme im erheblichen Umfang lehnt die MIT ab. Das ist verfassungsrechtlich fragwürdig und ökonomisch und finanzpolitisch mit erheblichen Risiken verbunden. Die Steuerfinanzierung der Sozialversicherung erhöht die Haushaltsdefizite und führt über kurz oder lang zu zusätzlichen Steuerbelastungen für Bürger und Unternehmen. Die dann immer weiter zunehmenden Steuerzuschüsse zu allen Zweigen der Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) würde die öffentlichen Haushalte zudem auf Dauer überfordern.

Um die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des Sozialstaates erwirtschaften zu können, braucht die deutsche Wirtschaft auch in Zukunft attraktive Rahmenbedingungen. Die Ausgaben für die Sozialbudgets, die sich der Staat leisten kann, müssen deshalb in eine angemessene Balance zur Gesamthaushaltslage und zu den in den kommenden Jahren dringend erforderlichen Zukunftsinvestitionen (Digitalisierung, Klimaschutz, Bildung, Forschung, Wissenschaft, Infrastruktur sowie innere und äußere Sicherheit) gebracht werden.

Die MIT fordert die Bundesregierung daher auf, in dieser Legislaturperiode keine neuen, teuren Reformvorhaben zu beschließen, die es künftigen Regierungen noch schwerer machen würden, die Sozialversicherungssysteme finanziell nachhaltig, generationengerecht und sozial ausgewogen zu organisieren.

Konkret fordert die MIT deshalb:

1. Ein vorläufiges Leistungsmoratorium für alle Zweige der Sozialversicherung, d.h. keine zusätzlichen Leistungsversprechen, wenn diese nicht nachhaltig finanziert sind.

2. Die Bundesregierung wird zu mehr Transparenz bei der Finanzierung und künftigen Ausgestaltung der Sozialversicherung aufgefordert. In einem jährlichen Bericht zur Lage der Sozialversicherungen sollte Auskunft über die momentane und künftige finanzielle Lage gegeben werden.

3. Die versicherungsfremden Leistungen in der Sozialversicherung müssen transparent gemacht und die Finanzierung neu verhandelt werden.

4. Ein Stopp der fortschreitenden Ausweitung der Steuerfinanzierung in der Sozialversicherung, sofern es sich nicht um versicherungsfremde, gesamtstaatliche Aufgaben handelt.

5. Eine Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger durch eine bessere Förderung der privaten und betrieblichen Vorsorge für die finanziellen Risiken im Alter (Rente und Pflege).

6. Eine verbraucherfreundliche Reform der Riesterrente, die die Bürger besser an den Chancen des Kapitalmarktes partizipieren lässt.

7. Es ist ein Kernanliegen der MIT, das duale Krankenversicherungssystem und den Grundsatz der freien Arzt- und Therapiewahl zu erhalten und zu stärken.

8. Die MIT wird sich dafür einsetzen, die richtigen Schlussfolgerungen aus der Corona-Pandemie für das duale Krankenversicherungssystem zu ziehen und vor allem die Wirksamkeit der Corona-Hilfsmaßnahmen für die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten kritisch zu hinterfragen.

9. Die Politik muss zusammen mit den betroffenen Branchen Nachhaltigkeitsparameter im Sinne von Qualitätsindikatoren für die verschiedenen Versicherungsbereiche und Branchen entwickeln, mit denen die Gewährleistung einer qualitativen Versorgung bei gleichzeitiger finanzieller Nachhaltigkeit sichergestellt werden kann.