Gesundheit und Pflege nachhaltig und generationengerecht finanzieren

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der AG Gesundheit der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge MdB, an die zuständigen Berichterstatter der AG Gesundheit Stephan Pilsinger MdB, Dietrich Monstadt MdB, Erich Irlstorfer MdB, an den gesundheitspolitischen Sprecher der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese MdEP, sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Der Beschluss wurde

Der Beschluss wurde erfolgreich bei FAZ online  (Bezahlschranke) platziert. Auch in der Printausgabe vom 14. Juli 2023 ist der Bericht prominent abgedruckt.

Datum des Artikels 05.07.2023
Beschluss

Die Verteuerung der Sozialversicherung schreitet voran. Die Beiträge und Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung steigen. Die wichtige 40%-Marke ist gefallen und droht aus dem Blick zu geraten. Besonders die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist von einer dynamischen Ausgaben-Entwicklung betroffen. Verschärft wurde das „Demografie-Problem“ durch politische Entscheidungen der letzten Jahre, die zu erheblichen Leistungsausweitungen und zu einer entsprechenden Ausgabendynamik geführt haben.

Die Beitragseinnahmen der Kranken- und Pflegeversicherung sind dagegen relativ stabil. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung hat kein Einnahmen-, sondern vor allem ein Ausgaben- und Strukturproblem. Trotz dieser Erkenntnis werden von der Bundesregierung Leistungsüberprüfungen in der GKV kategorisch ausgeschlossen. In der Sozialen Pflegeversicherung weitet man mit der jüngsten Pflegereform die Leistungen sogar noch stärker aus. Die Folge dieser Politik sind steigende Beiträge und der Ruf nach immer höheren Steuerzuschüssen, die zu höheren Schulden oder Steuererhöhungen führen

Unternehmen und Arbeitnehmer in Deutschland leiden unter einer Rekordabgabenquote. Eine weitere Verteuerung von Arbeit gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Das ist leistungsfeindlich und bremst private und auch öffentliche Investitionen. Die MIT fordert eine Abkehr von dieser Politik, die wirtschaftsfeindlich, finanziell nicht nachhaltig und den künftigen Generationen gegenüber zutiefst ungerecht ist:

  • Der Sozialstaat muss sich bei seinen Leistungsversprechen wieder stärker an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.
  • Der sozialpolitische Trend geht immer stärker in Richtung einer Vollkaskoversicherung und eines staatlichen Einheitssystems. Die MIT lehnt alle Schritte in diese Richtung ab.
  • Für Leistungsausweitungen gibt es in der Umlagefinanzierung keinen Spielraum. Angesichts der Demografie fehlt die Gegenfinanzierung. Die MIT fordert daher ein Leistungsmoratorium in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (SPV).
  • Ausgaben- und Strukturprobleme in der GKV und SPV müssen verursachungsgerecht im System gelöst werden. Forderungen nach mehr Beitragseinnahmen, Steuer- und Bundesmitteln sowie Finanzausgleichen sind nicht sachgerecht.
  • GKV und SPV und ihre Versicherten müssen von der Finanzierung versicherungsfremder Sozialleistungen entlastet werden.
  • Die MIT fordert eine Stärkung von Wettbewerb, Innovation und Wahlfreiheit in einem dualen Gesundheitssystem mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
  • Die MIT fordert eine Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten.
  • Wir wollen die private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorge stärken durch verbesserte sozialrechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion schlägt die Prüfung folgender struktureller Reformmaßnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung vor:

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Stärkung des Prinzips der Eigenverantwortung durch mehr private Vorsorge und/oder Eigenbeteiligung der Versicherten.
  • Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der Beitragsfinanzierung der GKV:
  • Übernahme kostendeckender Beiträge für Bürgergeldempfänger aus dem Staatshaushalt an den Gesundheitsfonds

o Finanzierung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern aus dem Staatshaushalt
• Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für Arzneimittel auf 7%
• Weiterentwicklung von Versorgungsformen statt neuer Parallelstrukturen (u.a. durch Gesundheitskioske und Gesundheitsregionen)
• Ausbau der Digitalisierung
• Eine Krankenhausreform, die Ineffizienzen überwindet, Überversorgung beseitigt und sich am Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausrichtet
• Mehr Wettbewerb durch größere Vertragsfreiheit zwischen Kassen und Leistungserbringern
• Stärkere Kostentransparenz, um das Kostenbewusstsein der Versicherten zu erhöhen. Die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen durch die Bundesländer muss ausreichend und kontinuierlich sein. Die Krankenhausinvestitionen sollen in vollem Umfang als Investitionszuwendungen an die Krankenhausträger erfolgen.
• Zusätzliche Belastungen der Corona-Pandemie müssen den Krankenkassen vom Staat erstattet werden

Gesetzliche Pflegeversicherung
• Keine weiteren Leistungsausweitungen in der SPV
• Stärkung der privaten und betrieblichen Vorsorge
• Schaffung eines steuerlichen Fördertatbestandes in der privaten Vorsorge
• Steuer- und Sozialabgabenbefreiung für Arbeitgeberbeteiligung im Rahmen tariflicher, betrieblicher oder arbeitsvertraglicher Lösungen
• Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Staatshaushalt
• Die Länder müssen ihre gesetzliche Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung nachholen und künftig voll erfüllen

Begründung
Zum sozialen Versprechen in der Sozialen Marktwirtschaft gehört es, den Menschen elementare Risiken abzunehmen, wenn Sie nicht im Stande sind, diese allein zu tragen und der Unterstützung der Gemeinschaft bedürfen.

Die soziale Grundversorgung der Bevölkerung muss garantiert werden. Soziale Stabilität ist ein Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaftsordnung. Sie ist Ausdruck eines gerechten Ausgleichs zwischen allen Sozialpartnern und für ein gutes politisches, soziales und wirtschaftliches Umfeld für Unternehmer, Unternehmen und deren Mitarbeiter unerlässlich. Die Solidarität muss allerdings dort enden, wo der Einzelne in der Lage und auch in der Pflicht ist, für sein Auskommen selbst zu sorgen (Subsidiaritätsprinzip).

Die Leistungen des Sozialstaats sind notwendigerweise begrenzt. Sie müssen mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes in Einklang gebracht werden. Der Generationenvertrag verpflichtet außerdem zu einer angemessenen Lastenverteilung zwischen den Generationen. Der deutsche Sozialstaat läuft Gefahr, diese grundsätzlichen Ordnungsprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft immer stärker aus dem Blick zu verlieren. Über viele Jahre wurden der Empfängerkreis und die Leistungen der Sozialversicherung und damit die Sozialbudgets immer weiter ausgedehnt. Wir leben in Deutschland seit Jahren über unsere finanziellen Verhältnisse und verweigern erforderliche Reformen zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen, die lange bekannt sind und jetzt ihre Wirkung entfalten.

Ohne wirkungsvolle, strukturelle Reformen der Sozialversicherungen drohen Sozialbeiträge von 50 Prozent oder dramatisch steigende Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Das Geld für diese sogenannten „Steuerzuschüsse“ steht allerdings gar nicht zur Verfügung, sondern muss zu Lasten der künftigen Generationen schuldenfinanziert werden. Anderenfalls fehlt es an anderer Stelle im Bundeshaushalt für dringliche Zukunftsaufgaben (Klimaschutz, Digitalisierung, Infrastrukturinvestitionen, Bildungsausgaben oder Forschung und Entwicklung). Diese Entwicklung muss deshalb jetzt gestoppt werden. Die MIT spricht sich deshalb für eine Rückkehr zu den Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft aus und fordert mutige strukturelle Reformen in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Gleichzeitig appellieren wir an die CDU, sich in ihrem Grundsatzprogramm auch in der Gesundheitspolitik zu den ordnungspolitischen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft zu bekennen.