Angesichts des Klimawandels ist eine nachhaltige Forstwirtschaft so wichtig wie noch nie: Denn der Waldauf- und -umbau gelingt ökologisch und ökonomisch nur, wenn die Waldbauern und Förster pflanzen, pflegen und ernten können. Wer die Vielfalt des Waldes – vom bayerischen Wald über den Harz bis ins Sauerland – erhalten und ausbauen will, muss Freiheit und Vielfalt in der Bewirtschaftung ermöglichen. Dazu gehört zwingend eine Nutzung des Waldes. Holz ist nicht nur oft die einzige Erlösquelle von Forstbetrieben. Vielmehr kann nur durch Pflege standortgerecht Waldbau betrieben werden.
Deshalb plädiert der beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelte Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik dafür, nur Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung wie den Walderhalt und das Betretungsrecht vorzugeben und darüber hinaus Honorierungs- und Anreizsysteme zu schaffen.
Das BMEL konterkariert mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf zum Bundeswaldgesetz diese Empfehlungen seines eigenen Expertengremiums. Es wird auf Regulierung statt Bürokratieabbau, auf Auflagen statt Anreize, auf Verbote statt Miteinander, auf Misstrauen statt Vertrauen gesetzt. Dieser Entwurf gefährdet den Generationenvertrag im Wald.
Die MIT lehnt den Referentenentwurf zum Bundeswaldgesetz deshalb ab: Die Herabstufung der Holznutzung als nur noch nachrangiges Ziel stellt einen existenzbedrohenden Paradigmenwechsel und massiven Eigentumseingriff dar. Zahlreiche neue Genehmigungs- und Verbotsvorschriften und unzählige kleinteilige Einzelregelungen konterkarieren zudem die von der Bundesregierung versprochene Deregulierung. Mit der Androhung von Freiheits- oder Geldstrafen ist der Entwurf von tiefem Misstrauen gegenüber den Waldbäuerinnen und Waldbauern geprägt. Diese würden zu bürokratischen Belastungen führen, die gerade für den Privatwald nicht zu bewältigen und auch in staatlichen Behörden und Ministerien nur mit mehr Personalaufwand zu leisten wären. Diese Novelle würde zu weniger Motivation für den notwendigen Waldumbau, weniger Waldbewirtschaftung, weniger Holzernte und damit zu einer schwächeren CO2-Senke und zu der Verlagerung von Wertschöpfung führen.
Die MIT fordert:
- Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes muss gestoppt werden.
- Die Bundesregierung muss weitere Belastungen für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer verhindern. Dazu zählt u.a. das Auslaufen der Agrardieselrückvergütung, aber auch die Umsetzung des EU Green Deal: Vorhaben wie das „Nature Restoration Law“ und die Taxonomie-Verordnung müssen sich daran messen lassen, dass sie Betriebe stärken, Eigentum schützen und Verlagerungseffekte verhindern.
- Die Nutzung von heimischem Holz für die Wärme- und Stromversorgung ist ökologisch sinnvoll, weil Holz fossile Energieträger ersetzt und als CO2-Speicher nachwächst. Die Bundesregierung muss diese Energiequelle fördern und jeglicher Diskriminierung entgegenwirken.
- Die Klimaschutzleistung des Waldes muss honoriert werden. Dazu bedarf es eines Instruments, das europaweit die Möglichkeit eröffnet, die quantifizierbare Aufnahme von CO2 aus der Atmosphäre monetarisieren zu können.
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