FACHKRÄFTEEINWANDERUNG DURCH ZEITARBEIT AUS DRITTSTAATEN ERMÖGLICHEN
Datum des Artikels 13.03.2024
Beschluss
FACHKRÄFTEEINWANDERUNG DURCH ZEITARBEIT AUS DRITTSTAATEN ERMÖGLICHEN Beschluss des Bundesvorstands vom 9. März 2024 Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige abzuschaffen. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verbietet Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen weitgehend die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist es untersagt, der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung zuzustimmen. Dieses Zustimmungsverbot nach § 40 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG sollte daher ersatzlos gestrichen werden.
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