FACHKRÄFTEEINWANDERUNG DURCH ZEITARBEIT AUS AUS DRITTSTAATEN ERMÖGLICHEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Aktueller Status:

Die Antragskommission

Die Antragskommission empfiehlt dem 36. CDU-Parteitag die Annahme. 

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 36. Parteitag der CDU eingereicht.

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:


Die CDU fordert das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige abzuschaffen.
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verbietet Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen weitgehend die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist es untersagt, der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung zuzustimmen. Dieses Zustimmungsverbot nach § 40 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG sollte daher ersatzlos gestrichen werden.

Begründung:


Das Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) hat ermittelt, dass nur mit einer jährlichen Nettozuwanderung von 400.000 Personen das Arbeitskräfteangebot in Deutschland langfristig konstant bleiben kann. Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte ist daher eine der zentralen Herausforderungen der kommen Jahre und Jahrzehnte.


Zeitarbeitsfirmen können bei der Bewältigung dieser Herausforderung ein wichtiges Instrument sein, denn sie verfügen bereits über verlässliche und etablierte Strukturen zur Anwerbung von Fach- und Arbeitskräften. Zeitarbeitsunternehmen haben große Expertise bei der Beschäftigung von Ausländern;, so ist der Ausländeranteil mit 44,6 Prozent rund dreimal so hoch wie auf dem Gesamtarbeitsmarkt mit 15 Prozent. Die multinationalen Zeitarbeitsunternehmen sind bereits in den vielen Herkunftsländern vertreten und sie kennen sich mit den regionalen Gegebenheiten bestens aus.


Diese Erfahrung bei der Auswahl, Betreuung und Qualifizierung ihrer Beschäftigten kann ein Erfolgsfaktor für eine nachhaltige und gesteuerte Arbeitsmigration aus Drittstaaten sein. Zeitarbeitsfirmen investieren in die Qualifizierung und haben daher auch großen Anreiz, ihre Beschäftigten langfristig zu halten. Dies ist Teil ihres Geschäftsmodells. Mit diesem Geschäftsmodell ist auch besonders große Expertise bei der Integration von Ausländern verbunden. Eine Beschäftigung in der Zeitarbeit muss bei der Arbeitsmigration ermöglicht werden, damit die Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften für Unternehmen erleichtert wird.


Gerade für kleine und mittlere Unternehmen oder Unternehmen ohne Vorerfahrung ist die Rekrutierung im Ausland ohne Unterstützung nur schwer zu organisieren. Die Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen können hier mit ihrer Expertise und Erfahrung in Vermittlung und Qualifizierung unterstützen. Aktuell dürfen Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen in Deutschland außer in wenigen Ausnahmen (z. B. bei Hochqualifizierten) keine ausländischen Arbeitskräfte aus Drittstaaten rekrutieren und dann beschäftigen. Sobald für die Aufnahme einer Beschäftigung die Zustimmung der BA erforderlich ist, ist die Beschäftigung in der Zeitarbeit untersagt (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Dieses Verbot ist nicht mehr zeitgemäß. Ein Beschäftigungsverhältnis in der Zeitarbeit ist ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen brauchen zudem als Voraussetzung für die Arbeitnehmerüberlassung eine Erlaubnis der BA, die regelmäßig überprüft wird. Hinzu kommt, dass die Tarifabdeckung in der Branche bei nahezu 100 % liegt.


Für Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen ist dabei nicht nur die Vermittlung, sondern auch die Beschäftigung der ausländischen Arbeitskräfte notwendig. Nur durch ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis ist eine Einreise, Einarbeitung und ggf. Nachqualifizierung im Inland möglich. Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können eine ausländische Arbeitskraft im Unternehmen kennenlernen und die Risiken der Rekrutierung und Beschäftigung an das Zeitarbeitsunternehmen abgeben. Bei der Zeitarbeit ist zudem das Risiko geringer, dass ausländische Arbeitskraft und Arbeitgeber nicht zusammenpassen. Zu den Kernkompetenzen von Personaldienstleistern gehören gerade das Recruiting sowie das Matching von Arbeitskräften mit Kundenunternehmen.

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