Europäische Taxonomie mittelstandsfreundlich & zukunftsgerecht gestalten (MIT-PRÄSIDIUM)

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an die Berichterstatter in der Fraktion, die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 09.05.2023

BESCHLUSS DES MIT-PRÄSIDIUMS VOM 8. MAI 2023

Seit Anfang 2022 greift im Rahmen des Green Deals der Europäischen Union für viele Unternehmen, die von der Möglichkeit der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung Gebrauch machen wollen, die EU-Taxonomie-Verordnung und wird im weiteren Verlauf auf viele weitere Unternehmen ausgeweitet. Durch ein Klassifizierungssystem werden wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen entsprechend ihrer Nachhaltigkeit bewertet. Die Offenlegung klar definierter nachhaltigkeitsbezogener Informationen soll Greenwashing verhindern und nachhaltige Investitionen fördern.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) begrüßt Bemühungen, nachhaltigen Projekten und Aktivitäten ausreichend Kapital zur Verfügung zu stellen. Zur nachhaltigen Transformation unserer Volkswirtschaft sind große Mengen insbesondere privaten Kapitals nötig. Allerdings führt die Taxonomie in ihrer aktuellen Ausgestaltung zu hohen Belastungen. In bestimmten Bereichen erschwert sie Kapitalmarktzugänge und verhindert Investitionen zugunsten des Klimaschutzes sowie der Fertigung von Produkten, die für eine klimaschonende Energiewende unerlässlich sind. Die Taxonomie nimmt starken Einfluss auf den Finanzplatz Europa im internationalen Wettbewerb. Es gibt Überlegungen, die Taxonomie auch auf soziale Aspekte auszuweiten. Auch der öffentliche Sektor ist von der Taxonomie betroffen, denn auch grüne Staatsanleihen und Fördermittel des öffentlichen Sektors werden in Zukunft entsprechend den Standards der Taxonomie beurteilt und vergeben

Damit die Taxonomie nicht zu einem bremsenden Faktor für die europäische Wirtschaft wird, fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) eine zielgerichtete Anpassung der Taxonomie:


• Der bürokratische Aufwand für die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten muss reduziert werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind überproportional von diesen Lasten betroffen, besonders, wenn sie keine spezialisierten Abteilungen zur Überprüfung ihrer Produkte auf Nachhaltigkeit haben. Zu Benachteiligungen von KMU durch Bürokratielasten darf es nicht kommen.  Die Taxonomie sollte sich ausschließlich auf den Kapitalmarkt ausrichten, was die meisten KMU automatisch ausnehmen würde.
• Nachhaltigkeitsdaten müssen barrierefrei in einem zentralen europäischen Datenpool zur Verfügung gestellt werden. Eine Bereitstellung durch profitorientierte Ratingagenturen, die hohe Preise für Nachhaltigkeitsdaten verlangen, würde Unternehmen und Verbraucher belasten und das gemeinsame gesellschaftliche Interesse an einer nachhaltigen Wirtschaft konterkarieren.
• Nicht nur der Status Quo der Geschäftstätigkeit, sondern gerade Entwicklungspfade hin zu mehr Nachhaltigkeit müssen unterstützt werden. Derzeit wird hauptsächlich die aktuelle Lage von Unternehmen auf ihre Nachhaltigkeit geprüft. Die Taxonomie muss bevorstehende Investitionen in Klimaschutz stärker berücksichtigen statt Versäumnisse der Vergangenheit zu bestrafen. Unternehmen, die auf einem guten Weg zu mehr Nachhaltigkeit sind, dürfen nicht durch schlechtere Finanzierungsbedingungen benachteiligt werden, wenn sie zunächst nur einen kleinen Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig ausweisen können.
• Da für die Bewältigung der ökologischen Krise neue Technologien erforderlich sind, darf die Technologieoffenheit durch die Taxonomie keinesfalls eingeschränkt werden. Das gilt für Verbrenner-Motoren genauso wie für die Weiterentwicklung von Kernenergie und von (Bio-)Gas als Brückentechnologie, die maßgeblich zur Energiesicherheit zu wettbewerbsfähigen Preisen und insbesondere im Falle der Kernenergie auch zum Klimaschutz beitragen. Die einseitige Bevorzugung bestimmter Technologien ist nicht förderlich für das Erreichen der Klimaziele.
• Den Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Umgestaltung der Wirtschaft durch seine Produkte muss auch über die Lieferkette (downstream) hinweg berücksichtigt werden. Ob ein Unternehmen wichtige Vorleistungsgüter für die Herstellung nachhaltiger Produkte (bspw. Elektromotoren für Windräder) herstellt, wird bislang nicht als nachhaltig klassifiziert.
• Die EU muss darauf hinarbeiten, Nachhaltigkeitsstandards weltweit zu etablieren, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und ein internationales Level Playing Field zu gewährleisten. In anderen Weltregionen sind Unternehmen und Investoren nicht an entsprechende Regulierungen gebunden. Hinzu kommt, dass gerade große EU-Unternehmen Möglichkeiten haben, auf andere, weniger regulierte globale Kapitalmärkte auszuweichen. Daraus darf kleinen und mittleren Unternehmen kein Nachteil entstehen.
• Weiterentwicklungen der Taxonomie dürfen den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten und der nationalen Parlamente nicht verletzen. Besondere Gefahr dazu besteht in Politikbereichen „Soziales“ und „gute Unternehmensführung“, die eindeutig den Mitgliedstaaten vorbehalten sind. Die Taxonomie darf nicht auf soziale Kriterien und auf Unternehmensführung ausgeweitet werden. Schon die umweltbezogene Taxonomie geht für die Wirtschaft mit erheblichen Belastungen einher. Soziale Kriterien sind noch schwerer zu definieren.