Aktueller Status:
Der Beschluss wurde mit Bitte
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der AG Gesundheit der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.
Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Digitalisierung ihrer Gesundheitssysteme unterschiedlich weit vorangeschritten sind. Zudem zeigt der im Mai 2022 veröffentlichte Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, dass Behandlungen im EU-Ausland seit Jahren auf einem äußerst niedrigem Niveau verharren und die Patientinnen und Patienten, nicht zuletzt aus sprachlichen Gründen, eine wohnortnahe Versorgung bevorzugen.
In der Realität sind die deutschen Heilberufe bereits heute mit einer Vielzahl bürokratischer Anforderungen konfrontiert. Der EHDS setzt die Pflege und Aktualisierung von Patientendaten voraus, wodurch sich der „Digitalisierungsdruck“ auf die Angehörigen der Heilberufe weiter erhöhen wird. Erfahrungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zeigen, dass die damit verbunden Verwaltungslasten und Kosten erheblich sind.
Die MIT fordert:
1. Die Vorteile des EHDS zu nutzen. Gerade im Bereich Forschung und Medizintechnologie bietet die sekundäre Nutzung der Daten viele Chancen für Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
2. Bei der Verabschiedung des EHDS ist den gewachsenen Strukturen der Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten im Sinne des Subsidiaritätsprinzips Rechnung zu tragen. Insbesondere ist auf eine adäquate Umsetzungsspanne zu achten.
3. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ist darauf zu achten, dass der mit der Einführung des EHDS einhergehende Kosten- und Verwaltungsaufwand für Angehörigen der Heilberufe so niedrig wie möglich zu halten ist.
4. Bei allen Vorteilen muss bei der Ausgestaltung des EHDS, insbesondere mit Blick auf die sekundäre Datennutzung, darauf geachtet werden, ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen. Gesundheitsdaten sind keine Ware.
Die Forderung nach
Die Forderung nach Digitalisierung und Nutzung von Gesundheitsdaten wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 35. Parteitag der CDU eingereicht.