Datum des Artikels 23.02.2015 Für eine gelungene Übergabe und den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen hat sich bislang die steuerliche Verschonung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer bewährt. Mehr zum Thema DateiDownload (52 KB) Empfehlen Sie uns!Bei Facebook teilen Bei Twitter (X) teilen Bei Whatsapp teilen Diese Seite drucken Diese Seite einem Freund schicken
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