Begründung:
Die Erbschaftsteuer ist seit jeher politisch umstritten, und sie steht erneut auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Als Union wollen wir ein ausgewogenes, verlässliches und verfassungsfestes Erbschaftsteuerrecht. Dabei haben wir auch die Familienunternehmen im Blick, die in vielerlei Hinsicht das Fundament des deutschen Mittelstands sind. Sie schaffen Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land.
Für Familienunternehmen besteht mit Blick auf die Erbschaftsteuer die Gefahr der übermäßigen Substanzbesteuerung, die im Vergleich mit kapitalmarktorientierten Unternehmen, vor allem aber im internationalen Vergleich die Wettbewerbsfähigkeit der Familienunternehmen beschädigen würde.
Die Fortführung von Familienunternehmen darf nicht durch Substanzsteuern gefährdet werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Erbschaftsteuer: Die Übergabe und Fortführung von Familienbetrieben – ob in Landwirtschaft, Dienstleistungen, Handwerk, Gewerbe oder Industrie – muss verlässlich planbar und praktisch umsetzbar sein. Das Erbschaftsteuerrecht darf nicht dazu führen, dass Existenzen im Mittelstand bedroht werden oder den Betrieben Kapital für Investitionen in die Zukunft fehlt. Die Verantwortung, die wir von den Nachfolgerinnen und Nachfolgern in Familienunternehmen für die Mitgestaltung unserer Zukunft einfordern, muss auch finanziell tragbar sein.
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