Entsorgungsnotstand auf Baustellen verhindern

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Volkmar Vogel MdB, an den Vorsitzenden der AG Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 30.04.2021
Beschluss

Die Bau- und Abbruchabfälle stellen in Deutschland den größten Abfallstrom dar (2017 ca. 220,3 Millionen Tonnen, incl. Bodenaushub). Dem gegenüber steht bei steigender Bauaktivität eine zunehmende Knappheit an Ressourcen, vor allem Sand und Kies. Beim Gips wird durch den Wegfall der Kohlekraftwerke (REHA Gips) der Bedarf ebenfalls nicht mehr zu decken sein. Politisches Ziel ist „Urban Mining“, d.h. Nutzung der bestehenden Bausubstanz zum hochwertigen Recycling (z.Z. überwiegend „downcycling“). Dadurch wird der Bedarf am Ausbau von Deponiekapazitäten nicht mehr gesehen. Hochwertiges Recycling gelingt aber nur bei konsequenter Umsetzung des selektiven Rückbaus. Ziel ist dabei ein möglichst sortenreiner Rückbau mit größtmöglichem Anteil der Verwertung. Hauptproblem ist dabei der Asbestgehalt vieler mineralischer Baustoffe in Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden (u.a. in Stahlbeton, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Putze). Um einen sich ankündigen Entsorgungsnotstand auf Baustellen und Annahmeplätzen zu verhindern sind folgende Punkte schnellstmöglich umzusetzen.

Die MIT fordert:
1. Novellierung der LAGA M23
Im Rahmen der Überarbeitung der LAGA M23 muss auch ein Abschneidekriterium für Asbest (Grenzwert bis zu dem Recycling möglich ist, z.B. asbestfrei <0,001 Prozent) definiert werden. Die bisherige 0 Faser Grenze führt zum Ausschluss eines großen Teils des Betonabruchs für das Recycling und damit zur Überfrachtung der Deponien. Im Rahmen der aktuellen laufenden Novellierung der LAGA M23

2. Aufnahme des selektiven Rückbaus im Baurecht zur Förderung der Recyclingquote und zur Schonung der Deponien
Die Länder sollten ihre Regelungen zum selektiven Rückbau mit Erkundungs-/Untersuchungspflicht und Schadstoffentfrachtung vor Abbruchmaßnahmen auf der Baustelle konkreter fassen und vereinheitlichen (z.Z. in den Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt und kontrolliert). Es ist in diesem Bereich eine Wettbewerbsverzerrung zu beobachten. Ausschreibungen werden zunehmend unter Missachtung der Regeln unterlaufen (vorherige Schadstoffentfrachtung auf den Baustellen, Arbeitsschutz, Entsorgungswege). Eine fachgerechte Schadstofferkundung muss Voraussetzung für eine Abbruchgenehmigung sein. Ansonsten bleibt Recycling eine Worthülse.

3. Erhöhung der Deponiekapazitäten muss in die Planung der Bundesländer aufgenommen werden
Zunehmende Engpässe bei den Deponiekapazitäten sind zu erkennen, wobei immer längere Fahrwege entstehen (CO2-Bilanz). Eine Erhöhung der Recyclingquote wird Deponien nicht überflüssig machen. Konsequente Umsetzung des selektiven Rückbaus kann den Bedarf verringern, aber nicht vermeiden.

4. Ermöglichung der Schadstoffentfrachtung auf Annahmeplätzen mit entsprechender Zulassung je nach technischen Möglichkeiten
Dies betrifft Schadstoffe, die auf der Baustelle nicht oder nur mit sehr hohen Aufwand (Zeit- und Platzmangel) rückgebaut werden können (z.B. Asbest im Beton, asbesthaltige Abstandshalter/Mauerstärken). Zur Zeit wird eine Aufbereitung asbesthaltiger Abfälle durch die LAGA M23 kategorisch ausgeschlossen. Ohne Schadstoffentfrachtung werden die Deponien schnell ihre Grenzen erreichen und das Recycling stark ausgebremst.