Energieunabhängigkeit vorantreiben. Planungen beschleunigen [MIT-Präsidium]

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an den Fraktionsvize der Jens Spahn der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion für Wirtschaft, Klima und Energie, Mittelstand und Tourismus, Jens Spahn MdB, an den Vorsitzenden der AG Klimaschutz und Energie, Dr. Andreas Jung MdB, an den Fachsprecher Mark Helfrich MdB, an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses sowie an einen Fachverteiler geschickt.

Datum des Artikels 22.03.2022
Beschluss

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat zu einem Umdenken in Deutschland geführt. Während noch Anfang des Jahres Erdgas aus Russland als Brückentechnologie ins klimaneutrale Zeitalter angesehen wurde, steht jetzt die Dringlichkeit im Vordergrund, von Energieimporten aus Russland unabhängiger zu werden. Die hohe Abhängigkeit insbesondere von russischem Erdgas macht es umso dringlicher, bisherige Planungs- und Genehmigungsverfahren zu überdenken, um schneller unsere Energieimporte zu diversifizieren. Deutschland braucht ein zeitlich befristetes Krisensonderplanungsrecht, damit LNG-Terminals und andere kritische Infrastruktur für den Energieimport schneller gebaut werden können.

Die MIT fordert:

Ein Krisensonderplanungsrecht für spezielle sicherheitsrelevante Großprojekte zur Erlangung der Energieunabhängigkeit mit dem Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren von mehreren Jahren auf weniger als ein Jahr zu verkürzen, unter anderem mit folgenden Punkten:

  • Sämtliche geplanten LNG-Terminals müssen wasserstoffgeeignet („H2-ready“) sein: langfristig sollen über die Terminals große Mengen Wasserstoff importiert werden, um Klimaneutralität zu erreichen. Das muss jetzt bei Planung und Bau der Terminals bereits berücksichtigt werden.
  • Maßnahmengesetz für LNG-Terminals nach dem Vorbild des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (2020): durch ein auf das absolute Minimum reduziertes vorbereitendes Verfahren und ein nachfolgendes Maßnahmengesetz wird das Verwaltungsverfahren entzerrt und der Rechtsweg massiv verkürzt.
  • Initiative auf EU-Ebene für eine zeitlich begrenzte Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht für Großprojekte der Energieunabhängigkeit: Die Vorgaben für Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen vorübergehend eingeschränkt werden, damit europaweit deutlich schneller die Energieunabhängigkeit von Russland beseitigt werden kann.

Allgemeine Beschleunigung von Planungsverfahren, um Erneuerbare Energien, Übertragungsnetze, aber auch alle anderen ökonomisch relevanten Bauvorhaben wie Straßen- und Schieneninfrastruktur deutlich schneller fertigzustellen, unter anderem mit folgenden Punkten:

  • Einführung einer Stichtagsregelung: mit Standardfristen für Einsprüche (Genehmigungsfiktionen) können Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden.
  • Einführung von weitergehenden Ausnahmen in wesentlichen Umwelt-EU-Richtlinien (UVP-, FFH-, VSG-, WRRL-RL), um die Energieunabhängigkeit der EU durch schnelleres Planen von kritischen Infrastrukturprojekten zu stärken.
  • Verstärkter Einsatz des Instruments des vorzeitigen Baubeginns: die Errichtung der Giga Factory von Tesla und die anschließende Genehmigung haben gezeigt, dass dadurch viel Zeit gespart wird.
  • Keine Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei Ersatzneubauten
  • Einsatz von Projektmanagern, um die Planungs- und Genehmigungsbehörden zu entlasten: Behörden brauchen teilweise sechs Monate für eine Stellungnahme. Durch eine verbesserte personelle und materielle Ausstattung der Planungs- und Genehmigungsbehörden müssen in allen Planungsphasen erhebliche Beschleunigungspotentiale gehoben werden. Es muss wieder eine „Schubladenplanung“ von Bauprojekten in ganz Deutschland möglich sein, um ein zügiges Abfließen der bereitgestellten Finanzmittel sicherzustellen.
  • Gründung von Projektgesellschaften, um schnell Großprojekte zu realisieren. Die fristgerechte Fertigstellung sollte mit wirtschaftlichen Anreizen versehen sein.
  • Wiedereinführung der materiellen Präklusion: nach derzeitiger Rechtslage können und werden Bedenken im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von Bauprojekten im gerichtlichen Verfahren insbesondere von Umweltverbänden vorgetragen, auch wenn sie im behördlichen Verfahren nicht vorgebracht worden sind. Im Sinne einer Verzögerungstaktik werden maßgebliche Einwände so gezielt erst im gerichtlichen Verfahren erhoben. Wir fordern daher die (Wieder-)Einführung einer unionsrechtskonformen materiellen Präklusion, um taktische Verzögerungen zu verhindern und Planungsverfahren zu beschleunigen.
  • Einschränkung des Verbandsklagerechts: Die Einführung des umfassenden Verbandsklagerechts hat zu erheblichen Verzögerungen von Gerichtsverfahren gerade bei großen Bauprojekten geführt. Danach dürfen Umweltverbände in Gerichtsverfahren nicht nur Umweltbelange, sondern sämtliche Belange geltend machen. Wir fordern daher, dass Umweltverbände nur unter der Bedingung klagen dürfen, dass Umweltbelange betroffen sind oder sie im Genehmigungsverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt worden sind. Diese Einschränkung sorgt dafür, dass das Verbandsklagerecht nicht weiter pauschal für die Blockade von Bauprojekten missbraucht werden kann.