Digitalisierung in der Kommunikation der Unternehmen mit Behörden

Datum des Artikels 25.09.2023
Beschluss

Der Bundesmittelstandstag möge beschließen, dass sich die Mittelstandsunion und die von ihr in den Parlamenten vertreten Mitglieder dafür einsetzen, dass

  • Gewerbean- und Ummeldungen sowie
  • Akteneinsicht (z.B. in die Akten der Finanzbehörden durch Rechtsanwälte)

vollständig digital abgewickelt werden können und auf Verlangen digital abgewickelt werden.

Begründung:
Digitalisierung bleibt eine große Baustelle in Deutschland. Das Land hinkt in vielen Feldern anderen Ländern weit hinterher. Hier sind zwei Themenfelder benannt, die besonders mittelständische Unternehmen entlasten können. Wenn in allen Kommunen und Landesbehörden die Akteneinsicht digital (zB über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) möglich ist, würde dies einerseits die Berater (Steuerberater, Rechtsanwälte etc.) entlasten und damit auch für Ihre Mandanten die Kosten senken. Andererseits würden auch die betroffenen Unternehmen selbst von Unterlagen, Postlaufzeit, persönlichen Einsichten entlastet. Genauso zentral ist natürlich auch gerade für das Unternehmertum die unkomplizierte Gewerbean- und Ummeldung. Wenn hier schneller und flächendeckend in Deutschland eine vollständige Digitalisierung erreicht würde, könnte viel Zeit, Geld und Personalaufwand in die jeweiligen Kerntätigkeiten durch die Unternehmer (und Verwaltungen) umgelenkt werden.

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